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Antragsverfahren

Voraussetzung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Dabei muss auch das Kind als Passbewerberin oder Passbewerber anwesend sein. Der Antrag ist von den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, also in der Regel den Eltern, zu stellen. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Elternteil bei der Beantragung persönlich anwesend ist und eine Erklärung des anderen Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.

Der Kinderreisepass wird unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro und ist direkt zu bezahlen.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Kinderreisepasses

Für die Beantragung werden neben der Anwesenheit des betreffenden Kindes die folgenden Unterlagen benötigt:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, oder
  • bei erstmaliger Antragstellung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch; bei ausländischen Urkunden sind diese mit einer Übersetzung durch öffentlich bestellte und vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen oder Übersetzer zu ergänzen.
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile bzw. der alleinsorgeberechtigten Person,
  • Einverständniserklärung des zweiten Elternteils oder Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich).