Submission und Ergebnis
Eine Teilnahme der Bieterinnen und Bieter oder ihrer Bevollmächtigten an Angebotseröffnungen ist nur bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.
Alle Bieterinnen und Bieter erhalten bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) sowie bei offenen und nichtoffenen europaweiten Bauvergaben über den Vergabemarktplatz Rheinland unaufgefordert unverzüglich nach Submission die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote. Auf Antrag erhalten Bieterinnen und Bieter bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen, sofern schriftliche Angebote zugelassen sind, auch die nach der rechnerischen Prüfung nachgerechneten Endbeträge der Angebote. Das Submissionsergebnis für UVgO- und VgV-Leistungen darf hingegen nicht bekanntgegeben werden.