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Einfache- und erweiterte Meldebescheinigung
- Einfachen Meldebescheinigungen gemäß des § 18 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes:
Diese enthät Vor- und Familiennamen, frühere Namen, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie die aktuelle Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. - Erweiterten Meldebescheinigungen gemäß der §§ 18 Absatz 2 in Verbindung 3 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes:
Über die in der einfachen Meldebescheinigung enthaltenen Daten können weitere Daten aus dem Melderegister mitgeteilt werden. Dies können Daten zur Staatsangehörigkeit, zur Ehe- oder Lebenspartnerin, zum Ehe- oder Lebenspartner oder zu den eigenen Kindern sein. Dazu ist eine erweiterte Meldebescheinigung zu erteilen. Diese ist zum Beispiel für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sein.