Gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung kann eine Parkerleichterung für Handwerksbetriebe erteilt werden.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlagen A und B der Handwerksordnung (HwO), soweit Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten, sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebs durchgeführt werden.
Das Fahrzeug muss ein Geschäftsfahrzeug mit Firmenaufdruck (Mindestgröße DIN A4) und für Materialtransporte oder als Werkstattwagen eingesetzt sein. In Ausnahmefällen, etwa wenn ein Privatfahrzeug für berufliche Zwecke eingesetzt wird, kann auch eine temporäre Beschriftung verwendet werden.
Der Ausweis kann für den Regierungsbezirk Düsseldorf und für weitere Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen (NRW) ausgestellt werden. Zum Regierungsbezirk Düsseldorf gehören die Kreise Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel, sowie die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Betrieb seinen Sitz hat.
Umfang der Parkberechtigung
Während des Arbeitseinsatzes berechtigt der Ausweis zum Parken
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone und
- auf Bewohnerparkplätzen.
Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung des Gewerkes und ist daher nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung oder in deren Nähe gültig.
Gültigkeitsdauer und Gebühren
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr, die Gebühren richten sich nach dem Gültigkeitsbereich:
Für den Regierungsbezirk Düsseldorf wird für das erste Fahrzeug eine Gebühr in Höhe von 180,00 Euro erhoben, für jedes weitere Fahrzeug beträgt die Gebühr 90,00 Euro.
Für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sich die Gebühr des ersten Fahrzeugs um 45,00 Euro, die jedes weiteren Fahrzeugs um 72,00 Euro.
Die Gebühr für einen in ganz NRW gültigen Parkausweis beträgt 360,00 Euro je Fahrzeug.