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Führerscheinangelegenheiten

Die Führerscheinstelle erreichen Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann, allerdings können Sie einen Großteil der Anträge auch in den Bürgerbüros abgeben. Von dort werden diese dann zur Bearbeitung an die Kreisverwaltung Mettmann weitergeleitet. Alle Informationen zur Führerscheinstelle des Kreis Mettmann finden Sie unter „Externe Links“.

Anträge, die an die Kreisverwaltung weitergeleitet werden

  • Führerscheinantrag für Personankraftwagen, Motorräder, Kleinkrafträder, Roller, Lastkraftwagen, Leichtkraftfahrzeuge (entspricht den Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, B96, L und T),
  • Führerscheinantrag für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klassen B und BE)
  • Ersterteilung bzw. Erweiterung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW, Bus), wenn diese nicht gewerblich genutzt werden,
  • Antrag auf einen neuen Führerschein bei Namensänderung (zum Beispiel Eheschließung),
  • Umtausch eines Führerscheins (grau oder rosa) in den Führerschein im Kartenformat
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Umschreibung eines Sonderführerscheines 
  • Internationaler Führerschein
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, B96, L, T.

Persönliche Antragstellung bei der Kreisverwaltung

Für die folgenden Anträge ist eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann (Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann) erforderlich:

  • Antrag auf einen neuen Führerschein bei Diebstahl oder Verlust,
  • Anträge und Verlängerung der Klassen D, D1, DE, D1E und C, C1, CE, C1E wenn diese gewerblich genutzt werden,
  • Internationaler Führerschein als Eilantrag,
  • Ersterteilung und Verlängerung von Fahrgastbeförderungen.

Ersatz für verlorene oder gestohlenen Führerscheine

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann der Ersatz nur persönlich bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Mettmann unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung), eines biometrischen Passfotos sowie einer Abschrift aus der Führerscheinkartei (Karteikartenabschrift) der ursprünglich ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt worden ist) beantragt werden.