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Ersatz für verlorene oder gestohlenen Führerscheine

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann der Ersatz nur persönlich bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Mettmann unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung), eines biometrischen Passfotos sowie einer Abschrift aus der Führerscheinkartei (Karteikartenabschrift) der ursprünglich ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt worden ist) beantragt werden.