Sprungziele
Seiteninhalt

Allgemeine Informationen

Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Beginn der Fußgängerzone), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.

Der Parkausweis befreit von der in der Gartenstraße und Gerberstraße geltenden Parkscheibenregelung. Mit der Genehmigung ist kein Anspruch auf einen Parkplatz verbunden.

Der Bewohnerparkausweis ist beim Parken im entsprechenden Bereich sichtbar in der Windschutzscheibe des Autos auszulegen.

Pro volljähriger gemeldeter Person besteht Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis für ein KFZ.