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Inhalte und Gebühren einer erweiterten Melderegisterauskunft

Die erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz:

  • Über den Umfang der einfachen Melderegisterauskunft hinaus dürfen weitere persönliche Daten der gesuchten Person mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran nachgewiesen wird. Bei diesen Daten handelt es sich um: Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) und Namen und Anschrift des Ehe- bzw. Lebenspartners oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerin, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, Sterbetag und -ort.
  • Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des oder der Datenempfängenden unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn die oder der Datenempfängende ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
  • Die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 Euro.