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Inhalt und Gebühren einer einfachen Melderegisterauskunft

Die einfache Melderegisterauskunft gemäß des § 44 Bundesmeldegesetz:

  • Hierbei werden Vor- und Familienname, Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift mitgeteilt. Sollte die gesuchte Person verstorben sein, wird auch dies bekanntgegeben.
  • Die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 11,00 Euro.