Europäisches Führungszeugnis
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses beantragen, welches sowohl Auskunft über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch über das Strafregister im Herkunftsland gibt. Das Europäische Führungszeugnis kann als privates wie auch als behördliches Führungszeugnis erteilt werden. Eine Übersetzung und inhaltliche Prüfung der Angaben des anderen Mitgliedsstaates erfolgt nicht. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall 20 Werktage. Die Gebühr für die Ausstellung des Europäischen Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen.