Erweitertes Führungszeugnis
Wie der Name schon sagt geht der Umfang des erweiterten Führungszeugnisses über den der einfachen Führungszeugnisse hinaus. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist in bestimmten Bereichen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen.
Bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist eine Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen.
Die Gebühr für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen. Wird der Nachweis erbracht, dass das erweiterte Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt wird, besteht Gebührenbefreiung.