Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0)
Das behördliche Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder dort aus anderem Grund ein Führungszeugnis vorlegen müssen, etwa zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis. Das Führungszeugnis wird unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu sind bei der Antragstellung Name und Anschrift der Behörde und nach Möglichkeit ein Aktenzeichen anzugeben. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen. Die Gebühr für die Ausstellung des behördlichen Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen.