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Beantragung von Fischereischeinen

Um in Nordrhein-Westfalen fischen zu gehen ist es erforderlich, im Besitz eines gültigen Fischereischeines zu sein. Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde zuständig, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Es können folgende Fischereischeine ausgegeben werden:

Jahres- und Fünfjahresfischereischein

Für die Ausstellung eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • ausgefüllter Antrag,
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • Prüfungsnachweis über das Bestehen der Fischereiprüfung.

Eine Verlängerung des Fünfjahresfischereischeines ist bei Vorlage des Prüfungsnachweises möglich.

Die Ausstellung eines Jahresfischereischeines kostet 16,00 Euro; die Ausstellung oder Verlängerung eines Fünfjahresfischereischeines kostet 48,00 Euro.

Die Fischereiprüfung kann beim Kreis Mettmann abgelegt werden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie beim Ordnungsamt des Kreises.

Jugendfischereischein

Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können ohne Prüfungsnachweis einen Jugendfischereischein beantragen. Sie dürfen allerdings nur gemeinsam mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, fischen gehen.

Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllter Antrag,
  • ein aktuelles Lichtbild.

Gebühren und weitere Möglichkeiten

Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines kostet 8,00 Euro.

Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung beim Kreis Mettmann abgelegt werden. Nach der Prüfung wird auf Antrag ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein ausgestellt, der zum alleinigen Fischen berechtigt.

Sonderfischereischein

Der Sonderfischereischein kann Personen erteilt werden, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeines.

Der Sonderfischereischein kann in Anlehnung an den Fischereischein als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erteilt werden. Die zu erhebenden Gebühren entsprechen ebenfalls denen des allgemeinen Fischereischeines.

Für die Ausstellung eines Sonderfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass die Fischereiprüfung aufgrund einer Behinderung nicht abgelegt werden kann,
  • ein aktuelles Lichtbild.