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Sonderfischereischein

Der Sonderfischereischein kann Personen erteilt werden, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeines.

Der Sonderfischereischein kann in Anlehnung an den Fischereischein als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erteilt werden. Die zu erhebenden Gebühren entsprechen ebenfalls denen des allgemeinen Fischereischeines.

Für die Ausstellung eines Sonderfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass die Fischereiprüfung aufgrund einer Behinderung nicht abgelegt werden kann,
  • ein aktuelles Lichtbild.