Wechsel eines Gartenwasserzählers melden
Sie haben Ihren Gartenwasserzähler ausgetauscht? Den Wechsel müssen Sie dem Abwasserbetrieb melden.Allgemeine Informationen
Gartenwasserzähler besitzen nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeit von sechs Jahren. Ist diese Zeit seit Einbau oder der letzten Eichung abgelaufen, muss der Wasserzähler geeicht oder gewechselt werden.
Die Eigentümer sind verpflichtet selbstständig auf die Eichfrist zu achten und die Eichung oder den Austausch auf eigene Kosten rechtzeitig vorzunehmen.
Erfolgt nach Ablauf der Eichfrist kein Zählerwechsel mit entsprechender Meldung an den Abwasserbetrieb der Stadt Erkrath wird dieser zur Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühr nicht mehr anerkannt.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Gartenwasserzähler gewechselt bzw. ausgetauscht.
Erforderliche Unterlagen
Für die Meldung benötigen Sie
- die Zählernummer und den Zählerstand des alten Wasserzählers
- ein Foto des eingebauten Wasserzählers mit Zählernummer, Zählerstand und Eichjahr.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Verfahrensablauf
Der Wechsel des Gartenwasserzählers wurde von einem Fachbetrieb durchgeführt.
Die Meldung über den Wechsel Ihres Gartenwasserzählers können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich per Post einreichen.
Nach Einreichung der Meldung werden die angegebenen Daten ins System eingepflegt, um anschließend nach erfolgreicher Prüfung, die Änderung der Zählernummer zu speichern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.
Frist
- Der Gartenwasserzähler ist alle sechs Jahre zu eichen oder auszutauschen.
- Die Meldung über den Wechsel hat schnellstmöglich zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath
Online-Services
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:
Online beantragenInformationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.