(elektronische) Wohnsitzanmeldung
Sie haben eine neue Wohnung in Erkrath bezogen oder sind innerhalb Erkraths umgezogen? Dann ist eine Anmeldung oder Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erforderlich. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen oder nach der Aufgabe einer Wohnung vorübergehend ohne festen Wohnsitz sind.Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Wohnung in Erkrath beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Erkraths müssen Sie sich innerhalb des gleichen Zeitraumes ummelden. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen oder nach der Aufgabe einer Wohnung vorübergehend ohne festen Wohnsitz sind.
Allgemeine Informationen
Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden.
Dies ist jetzt online und kostenlos möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung.
Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Die Anmeldung funktioniert am einfachsten über Ihr Smartphone.
Alternativ können Sie sich persönlich im Bürgerbüro anmelden. Bringen Sie hierfür bitte die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder mit. Für Kinder, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Anmeldung wird direkt erfasst, das vorherige Ausfüllen eines Formulars ist nicht erforderlich. Auch bei der Anmeldung von Erwachsenen ist zur Vermeidung von Unstimmigkeiten eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen.
Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen.
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt.
Voraussetzungen
- Sie haben eine neue Wohnung in Erkrath bezogen.
- Um sich oder ihre Familie umzumelden, benötigen Sie ein Nutzerkonto (z.B. BundID).
- Melden Sie sich damit in einem unterstützen Online-Dienst an. (Nur für den Online-Dienst)
- Gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online Ausweisfunktion inklusive PIN.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat. - Oder eine eID-Karte inklusive PIN.
Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie auf www.personalausweisportal.de. - Ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen)
- Oder ein USB-Kartenlesegerät.
Weitere Informationen zu kompatiblen Kartenlesern für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de. - Die AusweisApp (ab Version 1.24.0). Weitere Informationen zur AusweisApp, dem eID-Client des Bundes für Ihr Smartphone oder Ihren Computer finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.
Eine erläuterte Übersicht der Voraussetzungen finden Sie auch auf dem Serviceportal Gemeinsam Online.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Ersatz-Personalausweis
Anerkannter und gültiger Pass
Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier - Bei Bezug eines Mietobjekts:
Wohnungsgeberbestätigung
oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal - Bei Bezug von Wohneigentum:
notariell beurkundeter Kaufvertrag
oder Grundbuchauszug - Bei betreuten Personen:
schriftliche Vollmacht
oder Betreuerausweis - Bei Vertretung durch eine andere Person:
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person - Bei Zuzug aus dem Ausland:
letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) - Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten:
Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen - Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen.
Zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Kosten
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Online Dienst nutzen durchlaufen Sie folgende Schritte:
- Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung
Eine Identifizierung im Online-Dienst mittels Online-Ausweisfunktion stößt den Abruf Ihrer Meldedaten aus dem Melderegister an. Haben Sie Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, wird dies erkannt und Sie können eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen: Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.
- Abruf Meldebestätigung und Aktualisierung Personalausweis
Sobald Ihre Daten von der Meldebehörde geprüft wurden, erhalten Sie eine Mail. Im Online-Dienst steht dann eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel für Sie bereit.
- Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis
leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten.
- Adressaufkleber für Ihren Personalausweis
Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen.
Mithilfe der beiliegenden Anleitung können Sie die den Adressaufkleber auf Ihren Personalausweis aufkleben. Falls Sie in eine andere Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einen Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Bei einer eID-Karte entfällt dieser Schritt.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie persönlich vorbeikommen, wird der Antrag sofort bearbeitet.
Beachten Sie bei dem Online-Dienst den anfallenden Postweg.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Antragswege
Den Antrag können Sie persönlich im Bürgerbüro, über das Online Portal www.wohnsitzanmeldung.de oder über das Serviceportal Gemeinsam Online stellen.
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service aus Hamburg, der bundesweit bereitgestellt wird. Fragen zum Angebot können per Mail an itd.oeffentlichkeitsarbeit@sk.hamburg.de gestellt werden.
Online-Services
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