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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Erkrath fördert noch bis zum 31.12.2024 die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen durch einen Investitionszuschuss bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß der Förderrichtlinie, die Sie unter „Dokumente“ finden.

Begrünte Dächer und Fassaden sind nicht nur optisch ein Gewinn. Kaum eine andere Baumaßnahme vereint eine Vielzahl positiver Resultate, die meist schon innerhalb kurzer Zeit wirksam werden.

Hierzu gehören vor allem:

  • Verbesserung des Stadtklimas
  • Erhöhung der natürlichen Artenvielfalt durch die Schaffung wertvollen Lebensraums
  • Entlastung des Kanalsystems durch Rückhalt von Niederschlägen und dadurch Abminderung der Folgen von Starkregenereignissen
  • Reduzierung der Temperatur an heißen Sommertagen durch Verdunstungskälte
  • Bindung und Filterung von Feinstaub und Luftschadstoffen
  • Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfelds durch großflächig einsetzbares Gestaltungselement

Für die Beantragung der Fördermittel ist das Antragsformular, welches unter „Dokumente“ heruntergeladen werden kann, auszufüllen und mit den erforderlichen Anlagen schriftlich an die Verwaltung zu richten: Stadt Erkrath, Fachbereich Umweltschutz · Klimaschutz, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath. Alternativ kann die Dienstleistung im Serviceportal auch direkt online beantragt werden.

Niederschlagswassergebühr

Nach Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden Gründächer bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Dachbegrünung kann die Gebühr dadurch verringert werden.

Die Gebühr wird auf Grundlage der Quadratmeter der bebauten, überbauten, befestigten oder anderweitig versiegelten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann, berechnet.

Seit Juli 2021 werden lückenlos begrünte Dachflächen auf Antrag bei der Bemessung der Gebühr nur mit der Hälfte der von ihnen überbauten Grundstücksfläche angesetzt. Dies gilt gleichermaßen für begrünte Bestandsdächer und für erstmalig begrünte Dachflächen.

Gründachkataster

Mithilfe des Gründachkatasters des LANUV können Sie abschätzen, welche Dächer für eine Begrünung geeignet sind. Zugleich werden unter anderem die Kosten oder Faktoren wie das Regenrückhaltevermögen, das CO2- oder Staubbindevermögen des jeweiligen Daches adressscharf angezeigt. Selbst an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Pflanzlisten sind hinterlegt.

Abruf der bewilligten Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung

Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie den Bewilligungsbescheid unter Angabe der Fördersumme. Im Anschluss muss die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung fertiggestellt werden. Zum Abruf der bewilligten Fördermittel ist das „Formular zum Abruf der bewilligten Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung“ einzureichen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt daraufhin nach Prüfung der Unterlagen. Das Formular finden Sie unter „Dokumente“ oder hier als Online-Antrag.

Online-Services

Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:

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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.