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Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Erkrath wird in bestimmten Fällen auf Antrag eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer gewährt.

Allgemeine Informationen

Auf Antrag wird Hundehalterinnen und Hundehaltern in bestimmten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer gewährt.

Eine Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes ist unter anderem möglich für

  • Personen, die Leistungen nach den §§ 27-46 Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) erhalten.

Eine Befreiung von der Hundesteuer wird unter anderem gewährt für Hunde, die

  • dem Schutz von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, “GL” oder „H“ dienen,
  • vom Tierschutzverein Erkrath e. V. oder von einem in Deutschland ansässigen Tierheim auf eine Pflegestelle vermittelt wurden,
  • aus einem in Deutschland ansässigen Tierheim übernommen wurden.

Eine Ermäßigung oder Befreiung wird nicht gewährt für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen oder Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW.

Voraussetzungen

Eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung kann nur von Halterinnen oder Haltern bzw. von Dritten mit entsprechender Vollmacht beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Antragsgrund und Sachverhalt werden andere Unterlagen benötigt:

  • aktueller Bescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB XII
  • Schwerbehindertenausweis
  • Tiervermittlungsvertrag des Tierschutzvereins Erkrath e.V.
  • Übernahmevertrag für einen Hund aus einem in Deutschland ansässigen Tierheim
  • Pflegevertrag von einem in Deutschland ansässigen Tierheim
  • gegebenenfalls zusätzlich eine Vertretungsvollmacht

Kosten

Es entstehen für Sie keine Kosten.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von Hundesteuer kann schriftlich, persönlich oder online über das Serviceportal der Stadt Erkrath gestellt werden.

Benötigt werden die erforderlichen vorgenannten Unterlagen und Nachweise je nach Antragsgrund.

Nach Eingang des Antrags werden die Voraussetzungen geprüft und ein entsprechender Steuerbescheid erteilt. Dieser gilt nur für Halterinnen und Halter, für die der Antrag gestellt wurde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Frist

Für die Antragstellung ist keine Frist vorgeschrieben.

Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erkrath (Hundesteuersatzung)

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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.