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Hochwasserrisikomanagement

Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Im Erkrather Stadtgebiet ist die Düssel ein potenziell signifikantes Risikogewässer für Hochwasser innerhalb des sogenannten Einzugsgebietes Rhein.

Mit den am 22.12.2015 veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen ist für das Land Nordrhein-Westfalen zusammengefasst und dokumentiert, was die beteiligten Akteurinnen und Akteure zur Verringerung von Risiken aus Hochwasserereignissen beitragen und zukünftig beitragen wollen.

Der Gedanke und Begriff des „Hochwasserrisikomanagements“ wurde durch die Europäische Union geprägt und in Form der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie verbindlich eingeführt.

Das Ziel der Hochwasserrisikomanagementpläne im Sinne dieser Richtlinie ist es, die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für vier „Schutzgüter“ nachhaltig zu minimieren:

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • unser Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Maßnahmenplanung

Der Maßnahmenplan ist das Kernstück der Hochwasserrisikomanagementplanung. Er schreibt fest, welche Maßnahmen im jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Hier wird es für die verschiedenen Akteurinnen und Akteure konkret, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich: Die Kommunen beispielsweise für Maßnahmen der Bauleitplanung, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirtinnen und Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen.

Die Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sind entsprechende Informationen zu den Gefahren und Risiken sowie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten darauf zu reagieren. Mit den Hochwassergefahrenkarten und den daraus abgeleiteten Hochwasserrisikokarten können alle Akteurinnen und Akteure – von der Kommune über die Landwirtinnen und -wirte bis zu den Hausbesitzenden – die Risiken in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschätzen und verringern.

Die Bezirksregierungen regen die Akteurinnen und Akteure zu Maßnahmen an und prüfen, ob die geplanten Maßnahmen zielführend sind und nicht zulasten eines darüber oder darunter liegenden Grundstückeigentums gehen.

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Eine wichtige Grundlage für alle Akteurinnen und Akteure und für jeden Einzelnen sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, die es jedem ermöglichen, die individuelle Gefahrenlage zu bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden umzusetzen.

Die Karten sollten den Personen bekannt sein, die für Nutzungen in den Gefahrenbereichen zuständig oder dort planend tätig sind. Sie bieten wichtige Informationen für Bauleitplanung, Raumplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz und Katastrophenschutz. Auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Kulturinstitute und Hausbesitzende können die Karten nutzen, um die Risiken für ihr Eigentum oder ihre Schutzgüter zu ersehen und zu minimieren.

Die Karten sind zudem die Arbeitsgrundlage für die spätere Maßnahmenplanung und somit für alle wichtig, die an der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne beteiligt sind.

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) zeigen auf, wo Einwohnerinnen oder Einwohner oder Schutzgebiete betroffen wären, wo Kulturobjekte gefährdet sind und wo Gefahrenquellen wie Industrieanlagen vorliegen.

Die Gefahren- und Risikokarten wurden für drei Hochwasserszenarien erstellt:

  • HQhäufig: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf, also relativ häufig.
  • HQ100: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.
  • HQextrem: Das Extremhochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf.

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Erkrath finden Sie unter „Dokumente“.

Risikomanagement Erkrath

Detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen sind den zusätzlich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen erstellten Steckbriefen je Kommune zu entnehmen. In den kommunalen Steckbriefen sind alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen enthalten. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (zum Beispiel die Erstellung von Broschüren) und anderer Akteurinnen und Akteure wie zum Beispiel der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).

Grundlage für die Dokumentation als Maßnahmentypen sind die mit den Akteurinnen und Akteuren wie zum Beispiel im Arbeitskreis der Stadt Erkrath gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenlisten, die als vorbereitende Dokumente zum Hochwasserrisikomanagementplan hinterlegt sind.

Den Hochwasserrisikomanagementplan der Stadt Erkrath finden Sie unter „Dokumente“.

Wirkungen und Verbindlichkeit der Maßnahmenplanung

Diese Maßnahmenlisten sind nicht Bestandteil des Hochwasserrisikomanagementplans und es besteht kein direkter Anspruch auf eine direkte Umsetzung einzelner Maßnahmen für die örtliche Ebene. Hier sind jeweils die Planungs- und Genehmigungsprozesse nach Fachrecht erforderlich. Die rechtlichen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aus den fachgesetzlichen Grundlagen. Die Dokumentation von Maßnahmentypen im Hochwasserrisikomanagementplan ist daher keine Grundlage für Rechtsansprüche gegenüber den für die Umsetzung verantwortlichen Stellen. Mit der Dokumentation der Maßnahmentypen im Hochwasserrisikomanagementplan bekunden die Akteurinnen und Akteure den Willen, diese Maßnahmentypen umzusetzen. Der Plan stellt diesbezüglich eine behördenverbindliche Vereinbarung dar.

Die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgt fortlaufend und wird im Rahmen gemäß der Richtlinie erforderlichen Überprüfung alle sechs Jahre (Artikel 14 Absatz 3 EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement (HWRM-RL)) dokumentiert.

Hochwasserschutzkonzept der Stadt Erkrath

Derzeit erarbeitet die Stadt Erkrath zusammen mit dem Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW), einer externen Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt und unter Beteiligung der Bezirksregierung sowie der Unteren Wasserbehörde ein Hochwasserschutzkonzept für Erkrath. Ziel ist der Hochwasserschutz und die Vorsorge für die festgesetzten Überschwemmungsgebiete in Alt-Erkrath.