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Vorsorge vor Starkregenereignissen

Nicht für jedes Gebäude, dass nach den Starkregengefahrenkarten betroffen sein könnte, ist tatsächlich gefährdet. Vielmehr ist es entscheidend, ob und wie das Gebäude geschützt ist.

Schon mit kleinen technischen oder gestalterischen Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück kann künftig ein deutlich höheres Schutzniveau erreicht werden.

Wie verhalte ich mich richtig?


Im Ernstfall

  • überflutete Straßen und tiefliegenden Bereiche meiden
  • Tiefgaragen, Tunnel und Unterführungen verlassen
  • Fahrzeuge nicht durch überflutete Straßen steuern
  • Keller und Souterrainwohnungen nicht betreten bzw. sofort verlassen
  • von elektrischen Leitungen fernhalten, vor Wiederbetreten Stromversorger kontaktieren

Richtiges Verhalten kann Leben retten!

Vorsorgende Maßnahmen

  • elektronische Geräte im Keller erhöht lagern oder in höher gelegenen Räumen installieren
  • Heizöl- und Gasanlagen gegen Aufschwimmen sichern
  • niedrig angebrachte Steckdosen sowie elektrischen Leitungen im Keller, Souterrain und Tiefgarage vermeiden oder höher anbringen
  • wertvolle Gegenstände nicht in überflutungsgefährdeten Räumen aufbewahren

Objektschutz

  • Aufkantung von Lichtschächten und Kelleröffnungen
  • Stufen oder Rampen an Gebäudeeingängen
  • wasserdruckdichte Türen und Fenster einbauen
  • Anheben der Erdgeschosshöhe bei Neubaumaßnahmen
  • Bodenschwellen als Barriere oder Abflusslenkung auf dem Grundstück
  • Mulden und Rinnenstrukturen anlegen
  • versickerungsfähige Flächen schaffen („Grün statt Grau“)
  • Dachbegrünung
  • Einfassung des Grundstücks
  • technische Schutzeinrichtungen wie Schutztore oder automatisch schließende Schotte

Rückstau

Sichern Sie Ihr Haus gegen Rückstau aus dem Kanalnetz: Liegen Gebäudeteile unterhalb der Geländeoberkante bzw. dem Straßenniveau kann es sein, dass Abwasser durch die Leitungen zurück in das Gebäude drückt. Mit einer Rückstausicherung können Sie sich davor schützen. Überprüfen Sie dies insbesondere, wenn sich Keller- bzw. Wohnräume unterhalb des Straßenniveaus befinden.

Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch unter 0211 2407-6904 an Marcel Berg vom städtischen Abwasserbetrieb oder ein Sanitärunternehmen in Ihrer Nähe.

Flyer und weitere Informationsmaterialien zu Vorsorgemaßnahmen können unter „Dokumente” und „Links“ abgerufen werden.

Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger

Der Kreis Mettmann hält auf seinen Informationsseiten zum Thema Klimaschutz einen umfangreichen Leitfaden zur Stadtregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten bereit. 

Bei Fragen zur Einschätzung des individuellen Überflutungsrisikos und zur Eigenvorsorge können sich Bürgerinnen und Bürger unter den angegebenen Daten der Kontaktperson an die städtische Starkregenberatung wenden.  Dieses Angebot richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer. Auf Wunsch kann die Beratung auch direkt vor Ort erfolgen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Die Beratung durch den Abwasserbetrieb Erkrath ist kostenlos.

Eine absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht: Trotz Vorsorge und Schutzmaßnahmen können Grundstücke und Gebäude überflutet werden. In diesem Fall empfiehlt sich ein Hochwasser-Pass oder eine Elementarschadenversicherung.

Hochwasser-Pass und Elementarschadenversicherung

Hochwasser-Pass

Der Hochwasser-Pass ist eine Initiative des HochwasserKompetenzCentrum e.V. und ermöglicht eine Bewertung von bestehenden und geplanten Gebäuden in überflutungsgefährdeten Gebieten.

Durch geschulte Sachkundige wird der Standort analysiert. Mit dem Hochwasser-Pass erhält der Eigentümer eine individuelle Risikoeinschätzung zu Hochwasser, Starkregen, Rückstau und Grundwassereintritt. Der Nachweis der Einschätzung und gegebenenfalls erfolgter Maßnahmen kann teilweise auch bei Versicherung angerechnet werden und beim Verkauf des Hauses hilfreich sein.

Weitere Informationen finden Sie unter „Externe Links“ auch auf den Internetseiten des HochwasserKompetenzCentrum e.V.

Elementarschadenversicherung

Hauseigentümer können sich mit einer Wohngebäudeversicherungen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitz, Sturm und Hagel absichern.

Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser entstehen, werden von einer Wohngebäudeversicherung jedoch nicht abgedeckt. Für diese sogenannten erweiterten Naturgefahren ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Zu den Elementarschäden zählen neben Starkregen und Hochwasser unter anderem auch Lawinen, Erdrutsche und Erdbeben.

Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherer.

Weitere Informationen gibt es unter „Externe Links“ auf den Internetseiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Was unternimmt die Stadt Erkrath?

Nach den Starkregenereignissen in den letzten Jahren hat sich die Stadt Erkrath dem Thema Starkregenvorsorge angenommen. 2016 wurde durch die Politik der Beschluss gefasst, das Thema in der Haushalts- und Personalplanung zu berücksichtigen.

Starkregenberatung

Seit November 2018 beschäftigt die Stadt eine Starkregenberaterin. In der neu geschaffenen Stelle beim Städtischen Abwasserbetrieb ist Miriam Riese für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu Eigenvorsorge und Objektschutz zuständig. Außerdem koordiniert und unterstützt sie die Fachbereiche bei der Umsetzung von Maßnahmen zu Starkregenvorsorge und Überflutungsschutz im Stadtgebiet Erkrath.

Zusammenarbeit der Fachbereiche - Der „Runde Tisch“

Starkregenvorsorge ist ein Thema, das nicht von einem Fachbereich allein bearbeitet werden kann. Es ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, sodass verschiedene Fachbereiche dieses Thema zusammen angehen.

Vor zwei Jahren wurde vom Städtischen Abwasserbetrieb eine interne Arbeitsgruppe „Hochwasser- und Überflutungsschutz“ ins Leben gerufen, um sich gemeinschaftlich der großen Aufgabe Starkregenvorsorge in Erkrath anzunehmen. Dieser „Runde Tisch“ trifft sich in regelmäßigen Abständen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und sich auszutauschen.

In der kommenden Zeit wird mit Unterstützung der Fachbereiche das Handlungskonzept zur Starkregenvorsorge und wassersensiblen Stadtentwicklung für die Stadt Erkrath erstellt. Die Starkregenvorsorge ist dabei im Klimaschutzkonzept „Anpassung an den Klimawandel“ intergiert.