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Natur- und Artenschutz

Mit Naturschutz sind alle Maßnahmen und Untersuchungen beschrieben, die zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Natur und der natürlichen Lebensräume beitragen.

Die Ziele sind zum einen die Erhaltung der Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft, zum anderen die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Nicht zuletzt wird die nachhaltige Nutzbarkeit der Natur für den Menschen und zukünftige Generationen angestrebt.

Schwerpunkte des Naturschutzes sind demnach Artenschutz und Biotopschutz. Diese Aufgabenbereiche sind bei der Unteren Naturschutzbehörde, dem Kreis Mettmann, angesiedelt.

Insekten schützen

Die Zahl der Insekten ist in vielen Teilen Deutschlands erheblich zurückgegangen. Das bleibt nicht folgenlos. Insekten bilden die Nahrungsgrundlage vieler weiterer Tierarten wie zum Beispiel für Singvögel, Reptilien und Amphibien. Für den Menschen sind von besonderer Bedeutung die bestäubenden Insekten, denn viele Feldfrüchte, Gemüse und Obst gedeihen nur durch die Bestäubung von Bienen und Hummeln.

Die Stadt Erkrath ergreift im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen gegen das Insektensterben und für den Erhalt der Artenvielfalt. Noch mehr Wegränder und Grünflächen sollen erblühen und naturnah gestaltet werden.

Für den Schutz der Insekten und für den Erhalt der Artenvielfalt kann aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen.

Folgende Tipps tragen zum Insektenschutz im eigenen Garten bei:

Attraktive Blüten für Bienen und Schmetterlinge

Mit der Kombination von früh- bis spätblühenden Stauden und Blumen öffnen Sie das „Bienenrestaurant“ mit Nektar und Pollen von März bis Oktober. Die für Bienen besonders attraktiven Blühpflanzen, die sogenannten Trachtpflanzen, sind hier beschrieben.

Die Gartenlieblinge wie Forsythie, Rhododendron und alle Hybridpflanzen mit „gefüllten Blüten“ bieten den nektarsuchenden Tieren leider keine Nahrung. Der Anbau dieser Pflanzen sollte deshalb mit Trachtpflanzen ergänzt werden.

Futter für Raupen

Diese Tiere wollen nur wenige in ihrem Garten dulden; sind es doch „Schädlinge“, die durch Fraß an den Blättern die Pflanzen zerstören. Aber alle Schmetterlinge beginnen als Raupe. Jedes Kind kennt die Geschichte der kleinen Raupe „Nimmersatt“. Wer in seinem Garten eine Ecke erübrigen kann und Brennnessel, wilde Möhre oder Distel duldet, kann das Wunder der Metamorphose erleben. Diese Pflanzen sind die Kinderstube der bekanntesten Tagfalter wie Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs, Distelfalter und vieler anderer.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Schmetterlinge finden Sie auf dem Internetauftritt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V..

Nützliche Nisthilfen

Anders als die staatenbildenden Honigbienen leben die meisten Wildbienen alleine. Rund 500 verschiedene Wildbienenarten leisten als Bestäuber ihre Arbeit, produzieren aber keinen Honig.

Einsiedlerwespen leben ebenfalls allein. Sie ernähren sich und ihre Brut mit Blattläusen, Fliegen und Spinnen und sind als „Nützlinge“ im Garten beliebt. Künstliche Nisthilfen für die sogenannten Solitärwespen und -bienen und weitere Nützlinge wie Marienkäfer, Florfliegen und Ohrenkneifer gibt es zahlreich im Handel. Auf einer privaten Internetseite sind einige in Tests bewertet worden. Als besonders hilfreich haben sich Bienensteine bewährt. Tipps zum Selberbau von funktionstüchtigen Bienenhotels finden sich hier.

Giftfrei gärtnern

In einem naturnah gestalteten Garten halten sich „Schädlinge“ und „Nützlinge“ die Waage. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln schädigt oft alle, auch die Anwenderin oder den Anwender! Viele Pflanzen entwickeln auch selbst Abwehrstoffe gegen Fressfeine. Daher sind standortgerechte und selbst gezogene Pflanzen robust gegen Krankheiten und Schädigungen. Mehr zum Thema giftfreies gärtnern finden Sie hier.

Naturnahe Gestaltung von Gartenflächen

Eine blühende Vielfalt, selbst auf kleinstem Raum, ist ein sinnvoller Beitrag zur Artenvielfalt, zum Schutz der Natur und auch für das Mikroklima in der Stadt. Die heißen Sommer der letzten Jahre machen deutlich, wie wichtig schattenspendende Bäume und begrünte Flächen in den Siedlungen sind. Jedes Grün spendet Sauerstoff und Erfrischung: Denn während Schotter und versiegelte Flächen schnell aufheizen und Wärme lange wieder abgeben, sind begrünte Flächen kühler und feuchter.

Die beliebtesten Vorgartenpflanzen wie Kirschlorbeer, Rododendron, Tuja und Azalee sind für Bienen, Schmetterlinge und Vögel leider wertlos. Wer nicht grundsätzlich auf sie verzichtet möchte, sollte aber nicht die gesamte Fläche damit füllen, sondern mit heimischen Sträuchern und bienenfreundlichen Gewächsen kombinieren.

Wer sich einen pflegeleichten Garten wünscht, muss nicht zum Schotter greifen. Es gibt viele naturfreundlichere Alternativen. Bunt blühend oder eher zurückhaltend, mit kühlen Farben und Formen – für jeden Geschmack hat die Natur etwas zu bieten. Der Naturschutzbund und die Verbraucherzentrale NRW gibt dazu Tipps, die Sie unter „Dokumente“ einsehen können.

Neufassung der Bauordnung: Kein Schotter mehr

Mit Jahresbeginn 2024 trat in Nordrhein-Westfalen die Änderung der Landesbauordnung in Kraft. Gemäß der aktuellen Fassung sind alle Garten- und Freiflächen innerhalb des Grundstücks als naturnahe Gartenfläche anzulegen und dürfen ohne triftigen Grund nicht mehr versiegelt werden.

Dies gilt auch für Grundstücke, deren Freiflächen bisher als Schottergärten gestaltet oder mit Kunstrasen versehen waren. Auch diese Flächen müssen unmittelbar zurückgebaut bzw. naturnah gestaltet werden. Die Gestaltung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken war zwar schon bei Einführung der Landesbauordnung im Jahr 1962 geregelt, jedoch noch nie so klar definiert wie jetzt. Freiflächen dürfen demnach nur noch für eine andere zulässige Verwendung versiegelt werden, beispielsweise für notwendige Zuwegungen oder Stellplätze – keinesfalls jedoch für die reine Gartengestaltung mit Kies, Schotter oder Kunstrasen. Nicht erlaubt sind Gartenflächen bzw. Vorgärten, die größtenteils mit Folie oder Vlies sowie Schotter, Splitt, Kies, wie auch Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt werden und keine oder eine nur spärliche Bepflanzung aufweisen.

Änderung der Landesbauordnung erfordert sofortige Anpassung

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind angehalten, ihre Vorgärten sowie weitere Garten- und Freiflächen des gesamten Grundstücks naturnah zu belassen bzw. umzugestalten, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu fördern und negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden – unter anderem durch Überhitzung oder Überschwemmung. Ebenso besteht die Pflicht zur Begrünung bzw. Bepflanzung der Flächen, um Insekten und Vögeln ausreichend Nahrungs-, Versteck- und Nistmöglichkeiten zu bieten. Ignorieren Eigentümer die Vorgaben der Landesbauordnung, können finanzielle Folgen drohen, beispielsweise durch höhere Gebühren für Niederschlagswasser oder überschwemmungsbedingte Schäden am eigenen Gebäude. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten möglicherweise nicht von der Versicherung übernommen werden, wenn ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vorliegt.

Fläche entsiegeln und Abwasserkosten sparen

In Erkrath müssen versiegelte Flächen an den Kanal angeschlossen werden. Für angeschlossene Flächen fallen entsprechende Abwassergebühren an. Die Grundlagen dafür sind in einer Datenbank des städtischen Abwasserbetriebes hinterlegt.

Wenn sich bei Ihnen auf dem Grundstück Änderungen durch die Entsiegelung einer Fläche ergeben oder Sie Fragen haben, melden sie sich gerne beim Abwasserbetrieb. Kontaktdaten und weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.

Alle Informationen rund um Starkregenvorsorge in Erkrath finden Sie hier.