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Schiedsangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Im täglichen Miteinander kann es auch unbeabsichtigt schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen, so dass ein Rechtsstreit unvermeidbar scheint. In diese Situation kann jeder einmal geraten; gleich vor Gericht zu ziehen ist nicht immer erforderlich.

Das Schiedsverfahren stellt eine Alternative zum Gerichtsverfahren dar. Nach der Devise „Schlichten statt Richten“ versuchen Schiedspersonen bereits im Vorfeld zu vermitteln, indem sie das jeweilige Problem völlig unparteiisch analysieren. Sie versuchen gemeinsam mit den sich streitenden Parteien, eine für alle akzeptable Konfliktlösung zu finden. Auf diese Art und Weise wird oftmals verhindert, dass bei Gericht der Klageweg beschritten werden muss, der mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden ist. 

Aufgaben des Schiedsamts

Die Schiedsämter sind im wesentlichen für folgende bürgerlich-rechtliche Angelegenheiten zuständig:

  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten (wie zum Beispiel über Hundegebell, anderen störenden Lärm oder überhängende Äste), sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
  • Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

In bestimmten Streitfällen ist der vorangegangene Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt Voraussetzung zur Einreichung einer Privatklage. Solche Privatklagedelikte sind:

  • Sachbeschädigung,
  • Hausfriedensbruch, 
  • leichte und fahrlässige Körperverletzung, 
  • Beleidigung, 
  • Bedrohung, 
  • Verletzung des Briefgeheimnisses.

Zuständigkeit nach Bezirken

Die Stadt Erkrath ist in zwei Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Stadtteile Alt-Erkrath und Unterfeldhaus bilden gemeinsam den Schiedsamtsbezirk I, während Hochdahl aufgrund der höheren Einwohnerzahl einen eigenen Schiedsamtsbezirk II bildet. Für die Dauer von fünf Jahren wählt der Rat der Stadt Erkrath für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Sie sind ehrenamtlich tätig und unterliegen der Aufsicht durch den Direktor des Amtsgerichts Mettmann. Die Schiedspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und nehmen regelmäßig an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teil, um sich das notwendige Fachwissen anzueignen.

Momentan wird das Ehrenamt der Schiedsperson von folgenden Erkrather Bürgern ausgeübt: 

Schiedsbezirk I (Alt-Erkrath & Unterfeldhaus)

Frau Annette Kirchhoff
Ottostraße 12
40699 Erkrath
Telefon: 0151 29117287
E-Mail: annette.kirchhoff+schiedsgericht@gmail.com 

Stellvertretende Schiedsperson: 

Monika Zielke
Adalbert-Stifter-Straße 81
40699 Erkrath
Telefon: 0159 04395555
E-Mail: mzschiedsperson@zielke40699.de 

Schiedsbezirk II (Hochdahl)

Herr Peter Lacase
Willbecker Straße 28
40699 Erkrath
Telefon: 0176 81091109
E-Mail: peter.lacase@schiedsmann.de

Stellvertretende Schiedsperson:

Frau Anja Pienkiewicz
Schlickumer Weg 31
40699 Erkrath
Telefon: 02104 8322777


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.