Sprungziele
Seiteninhalt

Zur Serviceportal Startseite

Abfallberatung

Allgemeine Informationen

Alle Abfälle aus privaten Haushalten und Betrieben sind in Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung zu trennen. Welche Entsorgungsmöglichkeiten es gibt, wo die entsprechenden Anlagen sind und mittels welcher Behälter die Sammlung erfolgt, vermittelt die Abfallberatung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Abfallberatung.

Benötigen Sie eine schnelle Auskunft zu einem speziellen Abfallthema, welches Sie über die allgemeine Suche nicht finden konnten? Melden Sie sich gerne bei der hier genannten Ansprechperson.

Abfuhrtermine

Die Leerungen der Restmüll-, Bio-, Papier- und Verpackungsbehälter alle zwei Wochen in Ihrer Straße finden Sie im „Abfallkalender“.

Eine zuverlässige Erinnerung sendet Ihnen die „MyMüll App“, die auch die Kehrtage der Straßenreinigung meldet und Standorte für Glascontainer und Hundetütenspender ausgibt.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Leerungen größerer Müllbehältnisse, zur Schadstoffentsorgung oder zu unregelmäßigen Abfuhren, finden Sie unter dem Menüpunkt „Abfuhrtermine“.

Es gibt ein Abfuhrproblem und Sie möchten sich beschweren? Nutzen Sie gerne unser Formular für Reklamationen.

 

Verschiebungen durch Feiertage

Feiertage bewirken für alle folgend aufgeführten Tage in der entsprechenden Woche eine Verlegung des üblichen Abfuhrtags auf den nächsten Tag.

Sperrmüll und Elektrogeräte

Die Abfuhren finden so statt, dass jede Straße alle vier Wochen bedient werden kann. Den genauen Termin erfährt nur, wer Sperrgut oder Elektrogeräte zur Abholung anmeldet. Nutzen Sie dazu das Anmeldeformular oder melden Sie Ihr Sperrgut telefonisch unter 0211 83099120 an.

Weitere Informationen zu den Abfallarten „Sperrmüll und Elektrogeräte“ finden Sie unter „Weitere Abfallarten“.

Wertstoffhof

Die Firma Schönmackers betreibt den Wertstoffhof an der Hochdahler Straße 153, 40699 Erkrath (Telefon 02104 33331).

Der Wertstoffhof nimmt im Auftrag der Stadt Erkrath von Erkrather Privathaushalten (bitte Personalausweis bereithalten) folgende Abfälle zur Verwertung kostenlos an:

  • Garten- und Grünabfälle aus privaten Gärten wie Rasenschnitt, Laub, Gehölzschnitt und Stammholz bis zu 10 Zentimeter Durchmesser
  • Sperrgut wie Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände
  • Elektrogeräte
  • Metallschrott
  • Papier, Pappen und Kartonagen
  • Behälterglas
  • Verkaufsverpackungen in gelben Säcken

Weitere Informationen können Sie auch dem Menüpunkt „Wertstoffhof“ entnehmen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:15 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr

Samstag
08:00 bis 13:00 Uhr

Kostenpflichtige Wertstoffe

Kostenpflichtig und mit einem Mindestentgelt von 10,00 Euro je Anlieferung werden folgende Abfälle zur Verwertung angenommen:

  • Stammholz mit größerem Durchmesser als 10 Zentimeter (0,15 Euro pro Kilogramm)
  • Gewerbliche Grün- und Schnittabfälle (0,10 Euro pro Kilogramm)
  • Bauschutt rein mineralisch, wie zum Beispiel Beton oder Ziegel (0,05 Euro pro Kilogramm)
  • Baumischabfall, wie zum Beispiel Rigips, Ytongsteine, mit Holz oder Glas verunreinigter Bauschutt (0,21 Euro pro Kilogramm)
  • sonstige Renovierungsabfälle, wie zum Beispiel Tapeten, Laminat oder Styroporplatten (0,21 Euro pro Kilogramm)
  • Holz der Klasse A1, wie zum Beispiel unbehandeltes Bauholz und Paletten (0,08 Euro pro Kilogramm)
  • Holz der Klassen A2 und A3, wie zum Beispiel Paneelen, Bau- und Abbruchholz (0,12 Euro pro Kilogramm)
  • Reifen von Personenkraftwagen (mit Felge 8,50 Euro pro Stück, ohne Felge 3,00 Euro pro Stück)

Benutzungsordnung Wertstoffhof

Die Benutzungsordnung gilt für den Wertstoffhof in Erkrath, der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG betreut wird.

Auf dem Wertstoffhof in Erkrath gelten für die Anlieferung nachfolgende, kurz zusammengefasste und damit nur auszugsweise dargestellte Regelungen. Die vollständige Fassung können Sie unter „Dokumente“ einsehen.

  1. Alle Anliefernden haben sich zuerst im Büro zu melden. Den Anweisungen des oder der zuständigen Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, die angelieferten Abfälle und Wertstoffe auf Annahmezulässigkeit und ordnungsgemäße Sortierung zu überprüfen.
  2. Nicht angenommen werden Schadstoffe und nicht definierbare Abfälle oder Restmüll.
  3. Die angelieferten Wertstoffe und Gegenstände sind von den Anliefernden nach Anweisungen des Aufsichtspersonals in die entsprechenden Behälter zu verbringen.
  4. Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Erkrather Bürgerinnen und Bürger können gegen Vorlage des Personalausweises kostenfrei bestimmte Wertstoffe (siehe oben unter „Wertstoffhof - Kurzinformation“) aus dem eigenen Haushalt oder vom eigenen Grundstück in haushaltsüblichen Mengen abliefern.
  6. Erkrather Gewerbebetriebe und Geschäfte müssen sich vor Besuch des Wertstoffhofes von der Abfallberatung der Stadt Erkrath per Schreiben die Anlieferung bescheinigen lassen.
  7. Für alle anderen Anliefernden gilt die Preisliste gemäß des Aushangs des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.
  8. Diese Benutzungsordnung ist im Einverständnis mit der Stadt Erkrath festgelegt worden.

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.