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Wohnen und Bauen im Gefahrenbereich

Wer ein Gründstück oder Gebäube besitzt, das sich in einem Bereich mit Überschwemmungsgefahr befindet, findet hier weitergehende Informationen und Handlungshinweise.

Für Grundstücke oder Gebäude in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten grundsätzlich drei Strategien des hochwasserangepassten Bauens:

  • Ausweichen: etwa durch Aufständern des Gebäudes oder durch Verlagerung des Gebäudes an eine Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs

  • Widerstehen: durch stationäre oder mobile Schutzmaßnahmen am oder außerhalb des Gebäudes, die das Eindringen von Wasser verhindern

  • Anpassen: zum Beispiel durch eine angepasste Nutzung von Räumen

Es ist darauf zu achten, dass vom eigenen Gebäude oder den eigenen Anlagen keine Gefahr ausgehen kann, etwa durch auslaufendes Öl oder Treibgut.

Weitergehende Informationen finden Sie in vielen Veröffentlichungen, beispielsweise in der Hochwasserschutzfibel.

Mein Grundstück liegt in einem »HQ100-Bereich«. Was bedeutet das?

Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte in einem HQ100-Bereich liegen, sind als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Informationen darüber, ob ein Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer beim Fachbereich  Umweltschutz · Klimaschutz und sind ebenfalls unter UvO.nrw.de abrufbar. Wählen Sie dazu die Kategorie Wasser – Hochwasser – Überschwemmungsgebiete – Festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Wenn in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden soll, wenden Sie sich an die Bauaufsicht. 

Ich möchte im HQ100-Bereich bauen. Ist das möglich?

Wird auf einem Grundstück im vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiet ein Neu- oder Umbau geplant, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Eine Ausnahme darf nur genehmigt werden, wenn die Maßnahme die Hochwassersituation nicht verschlechtert und zeitgleich für einen sogenannten Retentionsraumausgleich, einen Ausgleich für den in Anspruch genommenen Hochwasserrückhalteraum, gesorgt wird.

Bauliche Anlagen müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Daher müssen Bauende in einem entsprechenden Antrag neben einer hochwasserangepassten Bauweise nachweisen, wie sich der Bau auf den Wasserabfluss auswirkt und wie der beanspruchte Hochwasserrückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird.

Treten Sie dazu vor der Antragstellung mit der Bauaufsicht oder der Unteren Wasserbehörde in Kontakt und ziehen Sie einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.

Ich möchte im HQextrem-Bereich bauen. Was muss ich beachten?

In Gebieten, die erst ab einem extremen Hochwasserereignis betroffen sind (HQextrem), dürfen Gebäude oder Anlagen gebaut werden.

Zu beachten ist, dass Schäden durch Hochwasser auch hier möglich sind, beispielsweise wenn ein Damm bricht oder der Durchfluss unter einer Brücke eingeschränkt ist. Solche Gefahren sind in „trockenen Zeiten“ schwer zu erkennen, auch gibt es aufgrund der Seltenheit der Ereignisse oft keine Erfahrungswerte. In HQextrem-Bereichen können die Schäden im Katastrophenfall jedoch besonders verheerend sein, weil man sich in Sicherheit glaubt und nicht vorsorgt.

Ein Blick in die Gefahrenkarten hilft, die Risiken vorausschauend zu reduzieren.