Hochwasservorsorge
Durch eine hochwasserangepasste Bauweise und Nutzung können sich Eigentümerinnen und Eigentümer gegen eindringendes Hochwasser schützen.
Potenziell Betroffene sind verpflichtet, selbst Eigenvorsorge zu treffen und sich vor den Auswirkungen von Hochwasser zu schützen. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sieht ausdrücklich eine Vorsorge- und Schadensminderungspflicht für von Hochwasser betroffenen Personen vor:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen." (§5, Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).
Haushalte, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis 2021 betroffen waren, können noch bis 30.06.2026 Anträge zur Aufbauhilfe einreichen. Die Einreichungsfrist für Hilfen für den Wiederaufbau von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft wurde verlängert. Je nach Maßnahme sind damit auch bauliche Maßnahmen zur Vorsorge abgedeckt. Nähere Informationen sind der Sonderseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.
Was muss ich tun, wenn mein Eigentum im Hochwassergebiet liegt?
Eigentümerinnen und Eigentümer sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (z. B. Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl.
Auch für Häuser oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollte vorgesorgt werden. Die Gefahr eines Dammbruchs oder einer Verklausung, einem teilweisen oder vollständigen Verschluss von Brücken und Durchlässen durch angeschwemmtes Treibgut oder Totholz, kann nicht ausgeschlossen werden.
Risiken können im Vorfeld oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Mit Eintritt eines Hochwasserereignisses reichen Sofortmaßnahmen meist nicht mehr aus, um Schäden zu verhindern.
Welche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge soll ich treffen?
Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: Von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume.
Neben baulichen Maßnahmen ist es auch wichtig, sich organisatorisch vorzubereiten, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Bürgerinnen und Bürger sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen (z.B. Nina, DWD Warnapp) die für sie wichtigen Informationsquellen, wie etwa Informationen über Wasserstände (abrufbar beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW), kennen und nutzen. Auch über den Internetauftritt des Bergisch-Rheinischen Wasserverbands können die Pegelstände im Verbandsgebiet abgerufen werden.
Wie verhalte ich mich bei Hochwasserereignissen?
Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Beobachtung der Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen:
Informationen und Übersichten zur aktuellen Hochwasserlage für Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. - Aktuelle Wetterwarnungen geben die Wetterdienste Deutscher Wetterdienst und Wetterkontor Deutschland
- Soweit vorhanden, Beachtung von relevanten Pegelständen (Warnpegel) bei der Planung oder Durchführung von Maßnahmen
- Evakuierung von hilfebedürftigen Personen (z. B. Kinder oder Personen mit Behinderungen) aus dem Gefahrenbereich
- Verlegung von Sachwerten (wie Autos, Mobiliar, technische Geräte, wichtige Dokumente und ideelle Werte) in höhere Stockwerke oder aus dem Gefahrenbereich
- Entfernung von wassergefährdenden Stoffen (Farben, Lacke und andere Chemikalien), die zu einer Kontamination der Umwelt und zu Gebäudeschäden führen können, aus dem Gefahrenbereich
Vorsorgliche Schutzmaßnahmen
- Absicherung tieferliegender und ebenerdiger Gebäudezugänge
- Abdichten von Kellerwänden und Bodenplatte
- wasserdruckdichte Türen und Fenster einbauen
- Sandsäcke
- mobile Schutzelemente für Fenster und Türen
- Einfassung des Grundstücks mit Schutzeinrichtungen
- technische Schutzeinrichtungen wie Schutztore oder automatisch schließende Schotte