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Maßnahmen zur Anpassung

Die Möglichkeiten der Anpassung an zunehmende Sommerhitze und Trockenheit sind sehr vielfältig. Einerseits gibt es konkrete bauliche Maßnahmen, die darauf abzielen, dass sich der Stadtraum weniger aufheizt. Ebenso wichtig sind jedoch auch Maßnahmen, die darauf abzielen das individuelle Verhalten besser an die zunehmende Hitzebelastung anzupassen.

Wie verhalte ich mich bei Hitze richtig?

Bei hohen Temperaturen sollte man unbedingt darauf achten, genug Wasser zu trinken. Gerade wenn Kreislaufprobleme oder andere Risikofaktoren bekannt sind, sollte die Mittagshitze möglichst gemieden werden und Aufenthalte im Freien aber auch Einkäufe wenn möglich auf den kühleren Vormittag oder die frühen Abendstunden verschoben werden. Grundsätzlich sollten lange Aufenthalte in der Sonne bei hohen Temperaturen vermieden werden, um einen Sonnenstich oder Hitzeschlag zu vermeiden.

Weitere Hinweise und Tipps finden Interessierte auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitsliche Aufklärung sowie auf der Webseite des Landeszentrums Gesundheit NRW.

Hitzevorsorge in Stadt- und Freiräumen

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die eine Verminderung der Hitzebelastung eines Stadtraumes erzielen können. Dazu gehört zum Beispiel die Anlage neuer Grünflächen und Pflanzung neuer Stadtbäume. Diese wirken gleich doppelt: Zum einen verdunstet die Vegetation Wasser und kühlt dadurch die Luft. Zum anderen spendet sie Schatten und schütz dadurch vor direkter Sonneneinstrahlung. Auch die Aufhellung von Oberflächen, also z.B. die Verwendung von hellen Pflastersteinen statt dunklem Asphalt oder hellen Fassadenfarben, bewirkt eine geringere Aufheizung des Stadtraumes. Dieser Effekt kommt dadurch zustande, dass helle Oberflächen einen Großteil des einfallenden Sonnenlichtes reflektieren und sich daher nur wenig aufheizen. Neben den genannten Maßnahmen können auch Wasserelemente zur Kühlung des Stadtraumes genutzt werden. Springbrunnen, Fontänenfelder und offene Wasserflächen wie Teiche oder Seen wirken, ähnlich wie Pflanzen, bei hohen Temperaturen durch Verdunstung kühlend.

Des Weiteren gibt es auch Maßnahmen der Hitzevorsorge, die nicht direkt darauf abzielen die Aufheizung des Stadtraumes zu verhindern, sondern sie für die Bevölkerung erträglicher zu machen. Beispiele für diese Art von Maßnahmen sind die Aufstellung von Trinkwasserbrunnen oder die Klimatisierung von Bussen.

Förderung von Anpassungsmaßnahmen

Hier finden Sie Förderprogramme zu Maßnahmen, die bei der Klimaanpassung unterstützen.

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Die Stadt Erkrath fördert die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen durch einen Investitionszuschuss bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß der Förderrichtlinie, die Sie unter „Dokumente“ finden.

Begrünte Dächer und Fassaden sind nicht nur optisch ein Gewinn. Kaum eine andere Baumaßnahme vereint eine Vielzahl positiver Resultate, die meist schon innerhalb kurzer Zeit wirksam werden.

Hierzu gehören vor allem:

  • Verbesserung des Stadtklimas
  • Erhöhung der natürlichen Artenvielfalt durch die Schaffung wertvollen Lebensraums
  • Entlastung des Kanalsystems durch Rückhalt von Niederschlägen und dadurch Abminderung der Folgen von Starkregenereignissen
  • Reduzierung der Temperatur an heißen Sommertagen durch Verdunstungskälte
  • Bindung und Filterung von Feinstaub und Luftschadstoffen
  • Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfelds durch großflächig einsetzbares Gestaltungselement

Für die Beantragung der Fördermittel ist das Antragsformular, welches unter „Dokumente“ heruntergeladen werden kann, auszufüllen und mit den erforderlichen Anlagen schriftlich an die Verwaltung zu richten: Stadt Erkrath, Fachbereich Umweltschutz · Klimaschutz, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath. Alternativ kann die Dienstleistung im Serviceportal auch direkt online beantragt werden.

Niederschlagswassergebühr

Nach Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden Gründächer bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Dachbegrünung kann die Gebühr dadurch verringert werden.

Die Gebühr wird auf Grundlage der Quadratmeter der bebauten, überbauten, befestigten oder anderweitig versiegelten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann, berechnet.

Seit Juli 2021 werden lückenlos begrünte Dachflächen auf Antrag bei der Bemessung der Gebühr nur mit der Hälfte der von ihnen überbauten Grundstücksfläche angesetzt. Dies gilt gleichermaßen für begrünte Bestandsdächer und für erstmalig begrünte Dachflächen.

Gründachkataster

Mithilfe des Gründachkatasters des LANUV können Sie abschätzen, welche Dächer für eine Begrünung geeignet sind. Zugleich werden unter anderem die Kosten oder Faktoren wie das Regenrückhaltevermögen, das CO2- oder Staubbindevermögen des jeweiligen Daches adressscharf angezeigt. Selbst an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Pflanzlisten sind hinterlegt.

Abruf der bewilligten Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung

Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie den Bewilligungsbescheid unter Angabe der Fördersumme. Im Anschluss muss die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung fertiggestellt werden. Zum Abruf der bewilligten Fördermittel ist das „Formular zum Abruf der bewilligten Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung“ einzureichen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt daraufhin nach Prüfung der Unterlagen. Das Formular finden Sie unter „Dokumente“ oder hier als Online-Antrag.