Kommunale Wärmeplanung
Der Wärmesektor trägt mit über 50 Prozent zum derzeitigen Endenergieverbrauch in Deutschland bei und ist maßgeblich für die Treibhausgasemissionen verantwortlich, da die Wärmeversorgung in Deutschlands Haushalten zu knapp 75 Prozent mit fossilen energieträgen erfolgt. Um die Klimaschutzziele bundesweit zu erreichen, muss die Energiewende auch in diesem Bereich konsequent vorangetrieben werden. Dabei hat sich Deutschland mit dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Bundeswärmeplanungsgesetz (BWPG) das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten.
Was ist die kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument für die Gestaltung und Umsetzung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Die Kommune ist als verantwortliche Stelle, dafür zuständig die Verfügbarkeit der für die Planung notwendigen Daten sicherzustellen, beauftragt oder führt weitere Studien durch und bindet Interessensgruppen in den Prozess ein.
Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung besteht darin, eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für alle Gebäude in Deutschland zu erreichen. Basis dafür ist die Erarbeitung einer Wärmewendestrategie, die das gesamte Stadtgebiet abdeckt. Dabei soll die Wärmeplanung klären, welche Wärmeversorgungsoption für ein bestimmtes Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.
Das Hauptziel ist eine zuverlässige, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung.
Warum gibt es ein Bundeswärmeplanungsgesetz?
Das Bundeswärmeplanungsgesetz (BWPG) verpflichtet die Länder, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden und regelt Aufbau und Durchführung der Wärmeplanung. Das BWPG enthält außerdem die Anforderungen an Wärmenetzbetreiber, ihre Wärmenetze schrittweise bis 2045 zu dekarbonisieren. Gemäß des BWPG, gilt für Erkrath den Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Kommunen die Wärmeplanung alle 5 Jahren fortschreiben.
Gibt es eine Gesetzgebung des Landes NRW?
Im Juli 2024 beschloss das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer kommunalen Wärmeplanung in NRW (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG). Die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs ergeben sich im Wesentlichen aus dem BWPG, an dem sich das LWPG eng orientiert. Das Gesetz soll laut Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) im Jahr 2024 in Kraft treten.
Zusammenhang Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Am 1. Januar 2024 traten Änderungen des GEG gemeinsam mit dem WPG in Kraft. Während das WPG auf die systematische Planung und Optimierung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene abzielt, konzentriert sich das GEG auf die energetischen Standards von Gebäuden.
Die Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ist eng mit der Wärmeplanung verknüpft. Für Bestandsgebäude und bestimmte Neubauten gilt diese Anforderung für Erkrath erst nach Ablauf der Frist für die Erstellung des Wärmeplans, d.h. ab dem 30. Juni 2028. So können sich Bürger bei der Wahl ihrer Heizsysteme an dem kommunalen Wärmeplan orientieren.
Wie wird der kommunale Wärmeplan erstellt?
Der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung wird durch das Wärmeplanungsgesetz detailliert geregelt:
- Zunächst wird in einer Eignungsprüfung festgestellt, welche Teilgebiete voraussichtlich nicht für den Anschluss an ein Wärmenetz geeignet sind (§ 14 WPG). Darauf folgt eine Bestandsanalyse, in der Daten zum aktuellen Wärmebedarf, zu bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen sowie zur Energieinfrastruktur in Erkrath erhoben werden (§ 15 WPG). Anschließend werden in der Potenzialanalyse alle Möglichkeiten zur Gebäudesanierung, zur Nutzung Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung, zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung ermittelt (§ 16 WPG).
- Auf Grundlage dieser Daten werden Zielszenarien für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung für Erkrath erstellt (§ 17 WPG). Dabei wird die Stadt Erkrath in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete unterteilt und festgelegt, welche Arten der Wärmeversorgung für die Jahre 2030, 2035 und 2040 jeweils am besten geeignet sind (§§ 18 und 19 WPG).
- Im letzten Schritt wird eine erste Umsetzungsstrategie für die Wärmeplanung entwickelt (§ 20 WPG).
Wie ist der Stand in Erkrath?
Die Stadt Erkrath befindet sich in der Vorbereitungsphase der kommunalen Wärmeplanung. In diesem Rahmen wurden bereits erste Kontakte zu den relevanten Akteuren geknüpft, darunter auch die Stadtwerke Erkrath, die eine zentrale Rolle im weiteren Planungsprozess spielen werden.
Ein detaillierter Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Schritte der Wärmeplanung wurde erstellt und dient als feste Orientierung für das weitere Vorgehen. Die Fertigstellung eines Wärmeplans für Erkrath ist voraussichtlich bis Ende 2026 vorgesehen.
Ein wichtiger nächster Schritt ist die Einbindung der Öffentlichkeit. Im Frühjahr 2025 wird ein Kickoff-Event stattfinden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger von Erkrath umfassend über das Vorhaben informiert und aktiv in den Planungsprozess eingebunden werden. Der genaue Termin für diese Veranstaltung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Welche Akteure sind beteiligt?
Zu den wichtigsten Partnern zählen die Stadtwerke Erkrath, die als Betreiber des Fernwärmenetzes im Stadtteil Hochdahl maßgeblich an der Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung beteiligt sind. Darüber hinaus sind die Wohnungsgesellschaften in Erkrath von großer Bedeutung, da sie einen Anteil der Gebäude in der Stadt verwalten. Ebenso wird die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angestrebt, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse in die Planung einzubeziehen. Ebenso werden werden Vertreter*innen der Wirtschaft und Unternehmen hinzugezogen.
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Die Wärmeplanung betrifft die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt, obwohl eine breite, freiwillige Beteiligung am Planungsprozess angestrebt und erwünscht ist. Am Ende dieses Prozesses werden die Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz darüber erhalten, welche Optionen zur Wärmeversorgung ihnen künftig zur Verfügung stehen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können dadurch besser abschätzen, welche Investitionen in ihre Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt für sie am wirtschaftlich sinnvollsten sind.
Wer ist für die Umsetzung der künftig geplanten Maßnahmen zuständig?
Der Bau von Wärmenetzen und den entsprechenden Wärmeerzeugern werden voraussichtlich von Energieversorgungsunternehmen, wie zum Beispiel den Erkrather Stadtwerken, übernommen. Für die individuelle Wärmeversorgung der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.