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Vergnügungsstättenkonzept

Von Vergnügungsstätten können Störungen und Beeinträchtigungen verschiedener Art ausgehen. Hierzu zählen unter anderem eine verstärkte Lärmentwicklung, Einleitung oder Verschärfung von Trading-Down-Tendenzen, Verdrängungseffekte von Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen. Eine ungesteuerte Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist in der Regel mit entsprechend negativen, städtebaulichen Entwicklungen für betroffene Stadtbereiche verbunden.

Zur Vermeidung solcher Tendenzen wurden neue Überlegungen zur städtebaulich geordneten Ansiedlung und räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten im Rahmen eines gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeptes erforderlich.

Anregung zur Aktualisierung des Vergnügungsstättenkonzeptes

Der Rat der Stadt Erkrath beschloss am 04.03.2015 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. E 30 – Bahnstraße – die Aktualisierung des zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Jahre alten Vergnügungsstättenkonzeptes.

Anlass war ein Bauantrag zur Einrichtung eines Wettbüros im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Alt-Erkrath. Zudem lag eine Vielzahl von Anfragen zur Einrichtung dieser Nutzungsart vor.

Konzeptentwicklung und Beschluss

Das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten / Wettbüros für die Stadt Erkrath (Vergnügungsstättenkonzept) wurde durch das Büro Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalplanung erarbeitet.

Das Konzept beinhaltet städtebaulich begründete Empfehlungen über Zulässigkeits- und Ausschlussbereiche von Vergnügungsstätten sowie einzelner Unterarten. Die Ergebnisse des Konzeptes bilden somit die Grundlage für die zukünftige Steuerung der Vergnügungsstätten im Stadtgebiet.

Der Rat der Stadt Erkrath beschloss am 18.05.2017 dieses Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 des Baugesetzbuches (BauGB). Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen ist das Konzept zu berücksichtigen.

Unter „Dokumente“ können Sie sich das Konzept herunterladen.