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06.08.2018

Bauleitpläne zur Neanderhöhe ab sofort einsehbar

Ab Montag, den 06.08.2018, liegen die Bauleitpläne zum Gewerbegebiet Neanderhöhe öffentlich aus. Alle Interessierten haben sechs Wochen lang – bis Freitag, den 14.09.2018 – die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen. 

Die Einsicht kann während der Dienststunden im zuständigen Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung in der Schimmelbuschstraße 11 – 13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 erfolgen. Gleichzeitig stehen die Unterlagen ab sofort auch online auf der Homepage der Stadt zur Verfügung. Die zugrunde liegenden DIN-Normen können während der öffentlichen Auslegung allerdings nur vor Ort eingesehen werden.

Zu den Bauleitplänen gehören neben Entwürfen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans auch die Begründung einschließlich der Umweltberichte und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Auf der Grundlage dieser Informationen und im Rahmen der sechswöchigen Frist können die Bürgerinnen und Bürger in Stellungnahmen Anregungen oder auch Kritik äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden geprüft, abgewogen und das Ergebnis daraus anschließend mitgeteilt.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist, die gewerbliche Entwicklung in Hochdahl weiter zu fördern und dabei den heutigen Ansprüchen an Gewerbegebiete gerecht zu werden. Die Beibehaltung der Darstellung als Industriegebiet ist hierbei nicht erforderlich, da ein hochwertiges Gewerbegebiet mit überwiegender Büronutzung angestrebt wird. Gleichzeitig werden dadurch die geänderten gesetzlichen Anforderungen vor allem hinsichtlich des Immissionsschutzes berücksichtigt. Der Bebauungsplan soll zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes schaffen.