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Soziale Stadt Sandheide

Im Jahr 2017 wurde Erkrath mit der „Sozialen Stadt Sandheide“ erstmals im Städtebauförderprogramm von Bund und Land aufgenommen. Maßnahmen, die im Integrierten Handlungskonzept benannt werden, sollen in den Jahren 2017 bis 2026 umgesetzt werden.

Die „Soziale Stadt Sandheide“ ist ein Stadterneuerungsprozess, der für die bauliche und soziale Aufwertung des Stadtteils Sandheide sorgen soll. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren und werden zukünftig verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die zu dieser Aufwertung beitragen sollen.

Die letzten Jahresberichte des Quartiersmanagements mit allen Details sind unter „Dokumente“ abrufbar.  Aktuelle Links zu Aktionen, Umfragen oder Abstimmungen findet man unter „Externe Links“.

Die nachfolgenden Inhalte informieren umfassend über den Prozess.

Aktuelles

Hier finden sich aktuelle Informationen rund um das Programm „Soziale Stadt Sandheide“ sowie Hinweise auf kommende Veranstaltungen, Beteiligungsverfahren und Aktionen im Quartier:





Alle Meldungen zur Sozialen Stadt Sandheide finden Interessierte hier.

Weitere Neuigkeiten aus dem Quartier sind zudem auf der offiziellen Facebook-Seite des Quartiersmanagements Sandheide »Sandheide - unser Lieblingsort« zu finden.

Städtebauförderung

Der Rat der Stadt Erkrath beschloss am 13.12.2016 die Teilnahme der Stadt Erkrath am Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Die Stadt Erkrath hat sich daraufhin im Dezember 2016 mit dem Integrierten Handlungskonzept „Sandheide“ um eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt NRW“ beworben.

Im Jahr 2017 wurde Erkrath mit der „Sozialen Stadt Sandheide“ erstmals im Städtebauförderprogramm von Bund und Land aufgenommen. Alle Maßnahmen, die im Integrierten Handlungskonzept benannt werden (das Handlungskonzept ist als Dokument auf dieser Seite hinterlegt), werden in den Jahren 2017 bis 2026 umgesetzt.

Was ist Städtebauförderung?

Zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen unterstützt der Bund die Städte bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dabei gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Diese Finanzhilfen werden durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Auf Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und Auswahlkriterien. So werden durch die Verwaltungsvereinbarung und die Förderrichtlinien die programmatischen Ziele der Städtebauförderung gesteuert.

Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“

Das Programm „Soziale Stadt“ ist im Rahmen der Städtebauförderung Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Mit diesem Städtebauförderungsprogramm unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der schwierigen Aufgabe, benachteiligte Stadt- und Ortsteile zu stabilisieren und die Lebensbedingungen insgesamt zu verbessern. Durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens wird für mehr Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit gesorgt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen verbessert.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden:

  • Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, unter anderem durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
  • Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen,
  • Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
  • Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
  • Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
  • Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung lokaler Akteure,
  • Quartiersmanagement, insbesondere als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteuren, zur Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer lokaler Akteure, zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.

Die Förderquote der Maßnahmen über das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ liegt in Erkrath derzeit bei 60 Prozent.

Mit der Neuausrichtung der Städtebauförderung zum Programmjahr 2021 wurde das Programm in „Sozialer Zusammenhalt“ umbenannt.

Das Integrierte Handlungskonzept „Sandheide“

Das Integrierte Handlungskonzept „Sandheide“ stellt die geforderte Grundlage zur Durchführung einer Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Nordrhein-Westfalen“ dar. Dabei handelt es sich um ein strategisches Entwicklungskonzept für das Programmgebiet Sandheide, das auf Basis einer Bestandsanalyse eine Gesamtstrategie sowie Umsetzungsziele umfasst.

Die im Integrierten Handlungskonzept enthaltenen Maßnahmen gliedern sich in folgende Handlungsfelder:

  • Wohnen / Wohnumfeld
  • Öffentlicher Raum / Grün- und Spielflächen
  • Soziales / Integration / Versorgung
  • Prozessgestaltung

Insgesamt umfasst das Handlungskonzept 24 Maßnahmen, die in den Jahren 2017 bis 2026 umgesetzt werden sollen. Das Handlungskonzept kann unter „Dokumente“ eingesehen werden.

Beteiligte des Programms „Soziale Stadt Sandheide“

Die insgesamt 24 Maßnahmen des Handlungskonzepts in der vorgegebenen Zeitspanne bis 2026 umzusetzen, erfordert einen hohen Personal- und Koordinationsaufwand innerhalb der Stadtverwaltung. Dabei sind die Zuständigkeiten bei unterschiedlichen Fachbereichen angesiedelt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind insbesondere der Geschäftsbereich Stadtplanung ∙ Bauen ∙ Umwelt mit den Fachbereichen Stadtplanung ∙ Umwelt ∙ Vermessung, Tiefbau ∙ Straße ∙ Grün, Immobilienmanagement Bestand und Neubau sowie der Geschäftsbereich Jugend · Soziales · Bildung verantwortlich.

Begleitet wird das gesamte Projekt verwaltungsseitig weiterhin durch das Fördermanagement, den Fachbereich Finanzen und die Pressestelle. Ein Quartiersmanagement, teils durch städtisches Personal, teils besetzt durch Mitarbeiterinnen des Büros Stadt+Handel aus Dortmund, unterstützt und begleitet den Gesamtprozess und ist als Ansprechpartner vor Ort in der Sandheide. Außerdem arbeiten weitere verwaltungsinterne und -externe Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Sport, Bildung, Integration, Kinder- und Jugendarbeit projektbezogen an der Umsetzung von Maßnahmen mit.

Logos Städtebauförderung
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