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Rechtskräftige Bebauungspläne

Mit dem Ende des Bebauungsplanverfahrens tritt mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan im Amtsblatt der Bebauungsplan in Kraft und ist für alle verbindlich. Bebauungspläne sind Satzungen der Stadt Erkrath und werden mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung hier im Internet eingestellt und für die Bürgerschaft bereitgehalten. Sie können auch in der Dienststelle von Fachbereich Stadtplanung · Vermessung eingesehen werden.

Unter „Externe Links“ finden Sie den Link zum Geoportal der Stadt Erkrath, in dem Sie die rechtkräftigen Bebauungspläne online einsehen können. Eine detaillierte Nutzungsanleitung des Geoportals ist unter „Dokumente“ sowie im Geoportal unter „Informationen“ hinterlegt. Mit der Stadtkarte als Orientierungshilfe, der Rasterdarstellung und den Geltungsbereichen der Bebauungspläne können die einzelnen Bebauungspläne mit dem Tool „Mauszeiger“ aus der Navigation ausgewählt und im daraufhin erscheinenden Dialogfenster die Informationen zum jeweiligen Bebauungsplan eingesehen und als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

Als PDF-Dokumente stehen im Geoportal unter anderem der Rechtsplan, die Textliche Festsetzungen sowie die Begründung zur Verfügung.

Bebauungspläne, die sich noch in Aufstellung, also im Verfahren, befinden, stehen zu den entsprechenden Zeitpunkten der Beteiligungsschritte unter „In Aufstellung“ zur Verfügung.

Des Weiteren kann es auch zu Aufhebungen von Bebauungsplansatzungen kommen.

Aktuelles

Vom 08.01. bis voraussichtlich 17.01.2025 wird das Geoportal des Kreises Mettmann auf eine neue Version umgestellt. Daher steht das Portal auch für Bürgerinnen und Bürger aus Erkrath nicht zur Verfügung.

Während der Umstellungszeit können keine Informationen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems abgerufen werden. Ebenso können im Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes keine Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster erteilt werden. Gleiches gilt für die Bürgerauskunftsstellen der kreisangehörigen Städte.

Aufgehobene Bebauungspläne

Für die Aufhebung von Bebauungsplänen ist ebenfalls, wie für die Aufstellung von Bebauungsplänen, ein Bebauungsplanverfahren gemäß dem Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend treten die Bebauungspläne mit der Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans außer Kraft.

Folgende Bebauungspläne der Stadt Erkrath wurden seit dem 01.01.2018 aufgehoben.