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Rechtskräftige Bebauungspläne

Mit dem Ende des Bebauungsplanverfahrens tritt mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan im Amtsblatt der Bebauungsplan in Kraft und ist für alle verbindlich. Bebauungspläne sind Satzungen der Stadt Erkrath und werden mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung hier im Internet eingestellt und für die Bürgerschaft bereitgehalten. Sie können auch in der Dienststelle von Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung eingesehen werden.

Unter „Externe Links“ finden Sie unser Geoportal, in dem Sie die rechtkräftigen Bebauungspläne online einsehen können. Mit der Stadtkarte als Orientierungshilfe und den Geltungsbereichen der Bebauungspläne können die einzelnen Bebauungspläne mit dem Tool „Mauszeiger“ aus der Navigation ausgewählt und im daraufhin erscheinenden Dialogfenster die Informationen zum Bebauungsplan entnommen sowie PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

Als PDF-Dokumente stehen im Geoportal unter anderem Plandokumente, textliche Festsetzungen sowie ab Anwendung der Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 auch Begründungen und zusammenfassende Erklärungen der Bebauungspläne im Internet zur Verfügung.

Bebauungspläne, die sich noch in Aufstellung, also im Verfahren, befinden, stehen zu Zeitpunkten von Beteiligungsschritten unter Bauleitpläne im Verfahren zur Verfügung.

Des Weiteren kann es auch zu Aufhebungen von Bebauungsplansatzungen kommen.

Aufgehobene Bebauungspläne

Für die Aufhebung von Bebauungsplänen ist ebenfalls, wie für die Aufstellung von Bebauungsplänen, ein Bebauungsplanverfahren gemäß dem Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend treten die Bebauungspläne mit der Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans außer Kraft.

Folgende Bebauungspläne der Stadt Erkrath wurden seit dem 01.01.2018 aufgehoben.