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17.04.2021

Weitreichende Infektionsschutzmaßnahmen im Kreis Mettmann

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen im Kreisgebiet gilt ab Montag, den 19.04.2021, auch in Erkrath die Notbremsenregelung des Landes NRW. Dies hat der Kreis Mettmann in seiner Allgemeinverfügung für alle kreisangehörigen Städte angeordnet.

Dabei kommt es zu folgenden Einschränkungen:

  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Körperbezogene Dienstleistungen wie Sonnenstudios sind hiervon nicht betroffen.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.

Schulen bleiben weiter im Distanzunterricht

Zudem hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Schulministerium des Landes entschieden, dass die Schulen im Kreisgebiet den Distanzunterricht zunächst fortsetzen und nicht wie ursprünglich geplant in den Wechselunterricht übergehen. Grund hierfür ist, dass der Kreis Mettmann den Inzidenzwert von 200 überschritten hat. Durch die Maßnahme soll das Infektionsgeschehen im Schulbereich weitestgehend eingedämmt werden. Eine Notbetreuung ist weiterhin gegeben. Für die Abschlussklassen findet nach wie vor Präsenzunterricht statt.