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14.10.2018

Lärmschutz einhalten

Je mehr Laub von den Bäumen fällt, desto mehr Arbeit fällt an. Und obwohl sie die Arbeit erleichtern, machen gerade Laubbläser den Mitmenschen oft das Leben schwer. Um keinen Ärgern mit der Nachbarschaft zu riskieren, sollten die vorgegebenen Zeiten dringend eingehalten werden.

Die Stadtverwaltung hat mit den städtischen Mitarbeitern sowie den beauftragten Unternehmen bereits Gespräche geführt und diese zur Einhaltung der Bestimmungen angehalten.

Vorgaben zum Lärmschutz

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung enthält klare Vorgaben und bezieht sich auf alle mobilen Geräte und Maschinen. In Wohngebieten und sonstigen empfindlichen Standorten soll demnach Sonn- und Feiertags ganztägig Ruhe herrschen, an den Werktagen dürfen die technischen Hilfsmittel von 7:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden.

Freischneider, Gras- oder Rasentrimmer mit Verbrennungsmotor, Laubbläser und Laubsammler unterliegen als besonders laute Geräte  noch schärferen Bestimmungen und dürfen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr in den entsprechenden Gebieten verwendet werden.