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18.06.2021

Sofortprogramm Innenstadt: Bewerbungsfrist verlängert

Interessierte Gewerbetreibende sowie Gründerinnen und Gründer eines Ladenlokals auf der Bahnstraße in Alt-Erkrath können sich noch bis Ende des Jahres um eine Förderung durch das Sofortprogramm Innenstadt bewerben. Dafür wurde nun die Bewerbungsfrist bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die Bahnstraße stellt für Alt-Erkrath das Zentrum des Stadtteils dar. Hier finden sich vor allem kleinteilige Angebotsstrukturen von Handel über Dienstleistung bis hin zur Gastronomie. Vorhandene Leerstände in diesem Bereich sollen durch das Sofortprogramm behoben werden und neuen, attraktiven und vor allem frequenzbringenden Angeboten eine Startchance geben, um die Bahnstraße nachhaltig zu beleben. Dabei wird die ursprüngliche Kaltmiete für die Dauer von maximal zwei Jahren um 80 Prozent reduziert.

Förderkriterien und Antragstellung

Voraussetzung hierfür ist, dass sich das bestreffende Ladenlokal zwischen Bahnstraße 16 und Kreuzstraße befindet. Zudem müssen die Öffnungszeiten an die umliegenden Geschäfte angelehnt sein und mindestens 25 Stunden an fünf Tagen pro Woche gewährleisten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, sogenannte „Billiganbieter“ und “Ein-Euro-Läden“ sowie Einrichtungen ähnlicher Art.

Die gesamten Förderkriterien sowie das entsprechende Antragsformular sind hier abrufbar. Für Rückfragen steht die städtische Wirtschaftsförderung telefonisch unter 0211 2407-2016 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@erkrath.de zur Verfügung.