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26.02.2021

Vorläufige Haushaltsführung nach Ablehnung des Haushalts

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 den Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Demnach befindet sich die Stadt Erkrath weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Ein neuer Termin zur Beratung über den Haushaltsplan 2021 steht derzeit noch nicht fest.

Für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung bedeutet dies, dass grundsätzlich keine neuen Aufgaben übernommen oder rechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. Erträge und Einzahlungen können jedoch weiterhin uneingeschränkt erzielt werden, Aufwendungen und Auszahlungen hingegen nur geleistet werden, wenn sie aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung entstehen oder zur Weiterführung von notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind. Rechtliche Verpflichtungen müssen hierbei bereits vor Beginn des Haushaltsjahres 2021 bestehen oder auf einem Gesetz beruhen.

Dies ist der Fall bei allen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wie zum Beispiel dem Bau von Kindergärten, der Schülerbeförderung, der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen sowie den Pflichtaufgaben beispielsweise zur Erfüllung des Brandschutzes oder den Leistungen der Sozialhilfe. Im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen zählen insbesondere die Fortsetzung von Baumaßnahmen sowie die Fortführung bestehender städtischen Einrichtungen wie Spiel- und Sportanlagen, Schulen sowie kulturellen Einrichtungen dazu.

Erstattung der Elternbeiträge im Monat Februar

Zudem hat der Rat beschlossen, im Februar 2021 keine Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie offenen Ganztagsschulen zu erheben. Die Essengelder werden dabei analog zum bisherigen Verfahren Tag genau berechnet. In nicht städtischen Betreuungseinrichtungen entscheiden die jeweiligen Träger selbst über eine Erstattung der Kosten.