Sprungziele
Seiteninhalt
06.02.2018

Stadt Erkrath erhält Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2018

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 17.01.2018 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 (GFG 2018) beschlossen.

Der Stadt Erkrath stehen hieraus circa 6,08 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus 3,14 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen, 1,74 Millionen Euro Investitionspauschale, 1,08 Millionen Euro Schul- und Bildungspauschale und 120.000 Euro Sportpauschale zusammen. Im Vergleich erhält die Stadt Erkrath somit circa 260.000 Euro mehr aus dem GFG als im Jahr 2017. Das liegt unter anderem an der höheren Einwohnerzahl Erkraths und an einer gestiegenen verteilbaren Finanzausgleichsmasse.

Gleichzeitig muss die Stadt Erkrath voraussichtlich circa 21,69 Millionen Euro Kreisumlage an den Kreis Mettmann zahlen. Im Gegensatz zum Jahr 2017 sind hier die Zahlungen, unter Berücksichtigung der Sonderauskehrung der Landschaftsverbandsumlagereduzierung, um circa 190.000 Euro gesunken.