Sprungziele
Seiteninhalt

Zur Serviceportal Startseite

Winterdienst

Allgemeine Informationen

Bei Schnee und drohender Eisglätte werden nur die Straßen geräumt und gestreut, die innerörtlich verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich sind. Teilweise kommen auch vom Bauhof beauftragte Fremdfirmen zum Einsatz.

Übrige Straßen werden nur bei extremer Witterung (beispielweise nach Eisregen) und im Rahmen der Möglichkeiten des Bauhofs bedient.

Ist auch die Winterwartungspflicht auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, so sind bei Schnee und Eisglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn, Bushaltestellen und Übergänge zu räumen. Die Fahrbahn selbst muss nicht geräumt werden.

Müllabfuhr bei Schnee- und Eisglätte

Ist witterungsbedingt ein Befahren durch Müllfahrzeuge nicht möglich, wird versucht die Abfuhr innerhalb von drei Tagen nachzuholen. Ist dies durch gleichbleibende Gefahrenlage nicht möglich, fällt die Abfuhr ersatzlos aus. Stellen Sie dann alle Behälter wieder zurück. Bei der nächsten möglichen Restmüllabfuhr werden dann ausnahmsweise beliebige Säcke und Tüten entsorgt.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.