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Widmungen von Straßen

Allgemeine Informationen

Die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten, und dadurch grundsätzlich für Jedermann nutzbar werden, wird Widmung genannt.

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und tritt frühstens mit Termin dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Widmungsinhalt setzt sich zusammen aus der Straßenkategorie, zu der die Straße gehört (Einstufung), und etwaigen Beschränkungen bezüglich Nutzungsarten, Nutzungszwecken und Nutzerkreisen.

Bei Verbreiterung, Begradigung, unverheblicher Verlegung oder Ergänzung einer gewidmeten Straße, gilt der neue Straßenteil auch ohne erneute öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich als gewidmet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die „Ansprechperson“.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.