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29.06.2018

Verwaltung optimiert Rattenbekämpfung

Die Stadtverwaltung übernimmt die Bekämpfung von Ratten ab 2019 in Eigenregie. Hierfür soll zunächst für zwei Jahre ein sachkundiges Unternehmen beauftragt werden, das die Bekämpfung nach neusten Standards und unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen vollzieht. Die Stadt will durch bessere Kommunikation mit dem Auftragnehmer künftig flexibler und effektiver auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Die endgültige Entscheidung über den Verwaltungsvorschlag trifft der Rat in seiner nächsten Sitzung.

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, eine kostenlose Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken anzubieten, um einen Gesamtüberblick über die Befallsmeldungen zu erhalten. Die geschätzten Kosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich im Falle der Übernahme der Bekämpfung auf privaten Flächen durch die Stadt auf circa 55.000 Euro pro Jahr, ohne diese Übertragung auf circa 40.000 Euro. Mit der Übernahme der Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken wäre Erkrath kreisweit ein Vorreiter.

Die Rattenbekämpfung erfolgt schwerpunktmäßig in der Kanalisation als primärem Lebensraum und Rückzugsort für Ratten. Die Köder sollen an jedem dritten Kanaleinstieg ausgelegt werden. Ergänzend dazu ist eine oberirdische Bekämpfung auf ausgemachten Verdachtsflächen und öffentlichen Anlagen vorgesehen. Auch Flächen wie Friedhöfe oder Sportanlagen sollen künftig einbezogen werden. In Schwerpunktgebieten werden die Maßnahmen verstärkt durchgeführt, um eine effizientere Rattenbekämpfung zu erzielen.

Hintergrund

Seit mehreren Jahrzehnten wird die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, für die eigentlich die örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist, in allen zehn kreisangehörigen Gemeinden unter der Federführung des Kreises Mettmann organisiert. Die 1995 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung sah bis Ende 2016 vor, dass von allen Partnern ein Unternehmen beauftragt wird, welches sowohl die Rattenbekämpfung in der Kanalisation als auch an der Oberfläche durchführt. Das Tätigwerden an der Oberfläche – auf städtischen wie auch privaten Grundstücken – erfolgte dabei in der Regel erst auf Zuruf nach vorausgegangener Sichtung von Ratten oder deren Spuren.

Aufgrund des weiterhin hohen Befalls im Kreisgebiet wurden diese Maßnahmen vom Gesundheitsamt des Kreises Mettmann als unzureichend bewertet und 2017 eine systematischere Form der Bekämpfung eingeführt. Die noch bis Ende 2018 gültige kreisweite Vereinbarung darin besagt jedoch, sich in der Rattenbekämpfung vornehmlich auf die Schmutz- und Mischwasserkanäle zu konzentrieren und die Beköderung an der Oberfläche auf öffentliche Verkehrsflächen zu begrenzen. Mit dem Konzeptwechsel wurde auch die Bekämpfung auf Privatgrundstücken – wie in den meisten anderen Kommunen üblich – auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übertragen. Doch bereits mit Beginn der Umsetzung des neuen Konzeptes zeigten sich Schwierigkeiten hinsichtlich der Dokumentation sowie Koordination der Maßnahmen zwischen Auftragnehmer, Kreis und Stadt, die sich erst in den vergangenen Monaten normalisierten.