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10.07.2018

Zuschuss zur Denkmalpflege

„Denkmalschutz ist mehr als Traditionspflege“ – nach diesem Leitsatz hat die Landesregierung die Fördermittel für Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen für 2018 deutlich erhöht.

In diesem Jahr stehen insgesamt zwölf Millionen Euro für den Denkmalschutz zur Verfügung. Das sind 6,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Hiervon werden rund 1,2 Millionen Euro als Pauschalmittel an über 170 Kommunen für kleinere Maßnahmen privater Eigentümer an Baudenkmälern ausgegeben.

Die Stadt Erkrath erhält daher in diesem Jahr 3.000 Euro von der Landesregierung. Somit stehen 2018 – inklusive dem gleich hohen städtischen Eigenanteil – insgesamt 6.000 Euro zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung. Nachdem es für Erkrath in den vergangenen Jahren kaum oder gar keine finanzielle Unterstützung für dringend notwendige Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten gab, können nun endlich wieder mehr Zuschüsse verteilt werden.

Kulturelles Erbe in Erkrath

In Erkrath sind 74 Baudenkmäler sowie 10 Bodendenkmäler rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Diese geschützten Immobilien zu pflegen und zu erhalten erfordert ein hohes Engagement, insbesondere von den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, und verursacht darüber hinaus beträchtliche Kosten. Diese können durch die sogenannten „Pauschalmittel“ in diesem Jahr glücklicherweise in einem kleinen Rahmen bezuschusst werden.

Für die direkte Förderung einer Baumaßnahme ist es erforderlich, dass das Objekt in die Denkmalliste der Stadt Erkrath eingetragen ist und vorab die Erteilung einer denkmalpflegerischen Erlaubnis sowie eine Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vorliegen. Zu weiteren Informationen über die Denkmalförderung oder der Antragstellung gibt Dagmar Kuntner von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erkrath von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr gerne weitere Auskünfte.