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11.04.2020

Anteiliger Verzicht auf Gebühren der Außengastronomie

Die Coronaschutzverordnung untersagt aktuell Restaurants, Kneipen, Cafés  und ähnliche Einrichtungen den normalen Betrieb. Angesichts dieser Umsatzeinbußen verzichtet die Stadt Erkrath auf die Erhebung von Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen zur Außengastronomie.

Dieser Verzicht gilt zunächst bis zum Ende des Monats Mai 2020. Bereits für diesen Zeitraum geleistete Gebührenzahlungen werden erstattet. „Die Betreiberinnen und Betreiber erleben gerade starke Einschnitte im Umsatz, selbst wenn ein Abhol- und Lieferdienst bestehen bleibt. Dann noch Gebühren für eine Erlaubnis einzuziehen, die definitiv nicht genutzt werden kann, erscheint uns unfair“, erklärt Bürgermeister Christoph Schultz. „Ende Mai werden wir anhand der neuen Lage prüfen, wie wir weiterhin verfahren.“