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12.03.2020

Ticket-Regelung bei abgesagten Kulturveranstaltungen

Zur Prävention der Ausbreitung des Coronaviruses wurde in Erkrath neben dem Theaterstück „4.000 Tage“ auch der Kabarettabend mit Sebastian Pufpaff und der Trödelmarkt im Bürgerhaus vorsorglich abgesagt. Für Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber beider Veranstaltungen hat die Kulturabteilung der Stadt Erkrath nun folgende Regelungen getroffen.

Das Theaterstück „4.000 Tage“ muss ersatzlos gestrichen werden. Für den Kabarettabend mit Sebastian Pufpaff wird es dagegen einen Nachholtermin geben. Die Veranstaltung mit dem beliebten Kabarettisten findet am Mittwoch, den 30.09.2020, um 20:00 Uhr in der Stadthalle Erkrath statt. Hierfür erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit. Der Trödelmarkt im Bürgerhaus wurde auch abgesagt. Für Standplatzkarten gelten die gleichen Bedingungen wie für Einzeltickets (siehe unten).

Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber, die den Nachholtermin nicht wahrnehmen können, bekommen ebenso wie Inhaberinnen und Inhaber von Einzelkarten für das Theaterstück „4.000 Tage“ den Eintrittspreis erstattet. Das Vorgehen zur Rückerstattung des Eintrittspreises ist den nachfolgenden Informationen zu entnehmen.

Informationen für Inhaberinnen und Inhaber von Einzelkarten oder Standplatzkarten

Inhaberinnen und Inhaber von Einzelkarten senden ihr Ticket unter Angabe von Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer (tagsüber erreichbar) sowie Kontoverbindung an Stadt Erkrath, Kulturabteilung, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Zur Prävention der Ausbreitung des Coronaviruses bittet die Kulturabteilung um postalische Zusendung.

Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber, die ihre Eintrittskarte in nicht städtischen Vorverkaufsstellen wie Eventim oder Neanderticket erworben haben, wenden sich für eine Rückerstattung bitte an die entsprechende Vorverkaufsstelle. Die Kulturabteilung bittet um Geduld bei der Abwicklung dieses großen administrativen Aufwandes.

Information für Inhaberinnen und Inhaber von Abonnements  

Abo-Inhaberinnen und Abo-Inhaber erhalten ebenfalls eine anteilige Rückerstattung. Die Kulturabteilung bittet um Verständnis, dass die Rückerstattung – aufgrund der noch ungeklärten Situation künftiger Großveranstaltungen – voraussichtlich erst nach Abschluss der Theatersaison 2019/2020 erfolgt.

Ob die noch ausstehenden Kulturveranstaltungen der Saison 2019/2020 wie geplant durchgeführt werden können, wird derzeit noch mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt. Informationen hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.