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Landrat bestätigt Einspruch des Bürgermeisters

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat im September 2014 den Beschluss gefasst, einen längeren Abschnitt der Sandheider Straße – zwischen der Einmündung des nördlichen Rings und der Schildsheider Straße – auf Tempo 30 zu begrenzen.

Der Bürgermeister widersprach diesem Beschluss aufgrund der fehlenden rechtlichen Voraussetzungen. Jetzt hat sich der Landrat Thomas Hendele dieser Einschätzung angeschlossen.

So sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort einzusetzen, wo sie zwingend erforderlich sind. Eine Beschränkung des fließenden Verkehrs darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Dieses Gefahrenpotential besteht laut den Einschätzungen einer örtlichen Unfallkommission sowie mehrerer Fachleute aus der Kreisverwaltung Mettmann an der Sandheider Straße nicht. Für einen in der Nähe liegenden Kindergarten ist durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung und eine Mittelinsel schon eine sichere Umgebung gewährleistet.

Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverwaltung wird nun am 04.07.2018 über die Angelegenheit beraten. Sollten die Ratsmitglieder mit dem Beschluss des Landrates nicht einverstanden sein, könnte noch eine Klage gegen seine Entscheidung beschlossen werden.