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21.03.2018

Prognose zum Jahresabschluss 2017 / Rat der Stadt beschließt Haushaltsplan 2018

Kämmerer prognostiziert positives Ergebnis im Jahresabschluss 2017

Im Rahmen der Ratssitzung am 20.03.2018 berichtete Kämmerer Thorsten Schmitz, dass sich der aktuell in Aufstellung befindlichen Jahresabschlusses 2017 weitaus positiver gestalten wird als ursprünglich mit einem Defizit von 7 Millionen Euro geplant. Aufgrund höherer Gewerbesteuererträge, Umlagensenkungen und -erstattungen sowie geringerer Personal- und Sachaufwendungen wird derzeit mit einem positiven Jahresergebnis von rund 850.000 Euro gerechnet. Dies wäre der erste positive Jahresabschluss seit Einführung der kaufmännischen Buchführung im Jahre 2008.

Ratsbeschluss zum Haushaltsplan 2018

Nachdem die Fachausschüsse seit Februar dieses Jahres über den Haushaltsplanentwurf beraten haben, wurde am 20.03.2018 der Haushaltsplan 2018 vom Rat der Stadt Erkrath mit den Stimmen von CDU, SPD und der Einzelmandatsträgerin Frau Berkenbusch beschlossen.

Im Haushaltsplan 2018 wird ein Defizit in Höhe von circa 6,95 Millionen Euro ausgewiesen. Vorgesehen ist eine Verringerung der allgemeinen Rücklage – dies entspricht 4,66 % des Eigenkapitals.

In den Folgejahren (mittelfristige Finanzplanung) werden bessere Jahresergebnisse erwartet.

Eckpunkte des Haushaltsplanes 2018

In den Haushaltsplänen und insbesondere in den Jahresrechnungen seit 2010 spiegelt sich die wirtschaftliche Erholung durch eine verbesserte Ertragssituation, bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer tendenziell wieder. Diese positive Entwicklung konnte – nach teils massiven Einbrüchen in den vorangegangenen Jahren – wieder fortgeschrieben werden. Steuererhöhungen sind im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

Zusätzliche Erträge werden vor allem durch die neuen Rettungsdienst- und Krankentransportgebühren, das zweite Kapitel des Kommunalinvestitionsfördergesetzes sowie durch Rückerstattungsansprüche aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erwartet. Zudem verringert sich der Aufwand durch die Kreisumlage.

Den insgesamt circa 7 Millionen Euro Ertragssteigerung stehen in fast gleicher Höhe Aufwandsmehrungen entgegen. Steigerungen sind vor allem durch Sach- und Dienstleistungsaufwand im Bereich der Bau- und Grundstücksunterhaltung zu verzeichnen. Ein dazu geringerer Mehraufwand begründet sich durch Tarif-steigerungen, Besoldungserhöhungen und steigende Pensions- und Beihilferückstellungen. Des Weiteren wird durch die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes höherer Aufwand zu Lasten der Kommune erwartet.

Genehmigung des Haushaltes

Die Haushaltsplanung 2018 endet, sobald der Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen und die Verringerung der allgemeinen Rücklage um die knapp 7 Millionen Euro genehmigt hat. Danach erfolgt die Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Stadt Erkrath sich nicht mehr in der vorläufigen Haushaltsführung befinden.

Der Haushaltsplan 2018 kann unter „Dokumente“ abgerufen werden. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter www.erkrath.de/haushalt (siehe auch „Interne Links“).

Alle Unterlagen zum aktuellen und zu älteren Haushaltsplanverfahren können Sie dem Dokumentenarchiv (siehe auch www.erkrath.de/archiv) entnehmen.