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24.03.2020

Haushalt 2020: Genehmigung des Landrates

Am 12.12.2019 wurde der Haushaltsplanentwurf 2020 in den Rat der Stadt Erkrath eingebracht. Nachdem die Fachausschüsse seit Januar des Jahres 2020 über den Haushaltsplanentwurf beraten haben, wurde am 18.02.2020 der Haushaltsplan 2020 vom Rat der Stadt Erkrath mehrheitlich beschlossen.

Der Haushaltsplan 2020 weist ein Defizit in Höhe von circa 2,95 Millionen Euro aus. Das Defizit wird aus der allgemeinen Rücklage gedeckt, welche sich dadurch um 1,95 Prozent verringert. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre bessere Ergebnisse bis hin zu einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 300.000 Euro in 2023 erwartet.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Mettmann hat mit Verfügung vom 20.03.2020 den Haushalt der Stadt Erkrath für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig gemäß § 75 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW die im Jahr 2020 gem. § 4 der Haushaltssatzung erforderlich werdende Verringerung der allgemeinen Rücklage i. H. v. 2.946.200 Euro genehmigt.

Die Bekanntmachung des Haushaltes 2020 erfolgte am 23.03.2020 im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Stadt Erkrath nicht mehr in der vorläufigen Haushaltsführung.

Den Haushaltsplan 2020 und die Haushaltsverfügung des Landrates finden Sie unter „Dokumente“.