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08.10.2020

Empfehlung zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Bereichen

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen im Stadtgebiet sowie im gesamten Kreis Mettmann wird nun das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch außerhalb von Gebäuden, insbesondere in öffentlichen Bereichen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, dringend empfohlen. Dazu zählen beispielsweise Wartezonen, Fußgängerbereiche oder andere öffentliche Plätze mit vielen Passanten.

Durch das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung tragen alle Bürgerinnen und Bürger dazu bei, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu reduzieren. Zudem empfehlen sich weiterhin die ebenso bekannten wie wirksamen Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen, die Beachtung der Hust- und Niesetikette sowie der Verzicht auf Handschläge zur Begrüßung.