Sprungziele
Seiteninhalt
09.01.2019

Dank an alle engagierten Aufräum-Teams

Nötige Straßenreinigung wird von Anliegern häufig vergessen: Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich am Neujahrstag und darüber hinaus so engagiert für das Stadtbild eingesetzt haben. Viele Erkratherinnen und Erkrather haben trotz schlechten Wetters zum Besen gegriffen und die Überreste der Silvesterfeiern beseitigt – nicht nur die eigenen.

Jedoch haben die Abfallberatung auch einige Anfragen zur städtischen Straßenreinigung erreicht: Die städtischen Straßenkehrmaschinen fahren nur Straßen ab, die nach der entsprechenden Satzung für eine Reinigung vorgesehen sind, ebenso die Fußgängerzonen. Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sind daher selbst zur Kehrung der Straßen verpflichtet, die nicht durch die Stadt gereinigt werden. Gleiches gilt für die Säuberung der Gehwege.

In der kalten Jahreszeit bezieht sich dies auch auf Schnee und Eis: Gehwege müssen auf 1,50 Metern Breite für Fußgängerinnen und Fußgänger geräumt werden – unter der Woche zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Feiertagen ab 9:00 Uhr. Nachts muss jedoch weder geräumt noch gestreut werden.