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28.02.2020

Coronavirus: Informationen zum Infektionsschutz und Vorgehen im Krankheitsfall

Nachfolgend wollen wir einige wertvolle Hinweise geben, mit denen man sich und andere im Alltag effektiv vor ansteckenden Infektionskrankheiten schützen kann. Diese und weitere Hygienetipps unter „Dokumente“ können bei Beachtung die Ansteckungsgefahr deutlich verringern und bieten somit einen ausreichenden Schutz. Die Maßnahmen sind auch in Anbetracht der aktuellen Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

Antworten auf Fragen zum Infektionsschutz sowie zum Vorgehen im Krankheitsfall für unser Stadtgebiet finden interessierte Bürgerinnen und Bürger hier:

Tipps zur Handhygiene

Die Hände kommen häufig mit Keimen in Kontakt und können diese auch leicht übertragen. Berührt man anschließend mit den Händen das Gesicht, können die Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen. Regelmäßiges Händewaschen unterbricht die Übertragung. Eine Desinfektion der Hände wird erst im direkten Kontakt mit den Erregern erforderlich und ist im normalen Alltag nicht notwendig. Tipps zum richtigen Händewaschen gibt es unter „Dokumente“.

Steht unterwegs keine Waschmöglichkeit zur Verfügung, sollte zumindest vermieden werden, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren oder Speisen mit der Hand zu essen. Auch auf das beliebte Händeschütteln sollte aus Gründen des Infektionsschutzes vorerst verzichtet werden.

Allgemeine Tipps im Krankheitsfall

Beim Husten oder Niesen kann Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Um ihre Mitmenschen zu schützen, sollten Betroffene in ein Einwegtaschentuch niesen oder husten und sich dabei von anderen Personen abwenden. Ist kein Taschentuch griffbereit, kann auch die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten werden.

Menschen mit ansteckenden Infektionskrankheiten sollten generell möglichst Abstand zu anderen Personen halten, um eine direkte Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden; dazu zählen vor allem besonders gefährdete Menschen wie Schwangere, Säuglinge, alte oder immungeschwächte Personen. Akut Erkrankte sollten daher möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren und eine Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern.

Sollten dabei Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot auftreten, ist ein Besuch bei einem Haus- oder Facharzt dringend empfohlen.

Verhalten im Verdachtsfall

Personen mit corona-typischen Symptomen wird empfohlen sich zur weiteren Abklärung in erster Linie an ihren behandelnden Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Eine Testpflicht besteht nicht mehr.

Generell gilt, dass Personen mit akuten Krankheitssymptomen nicht zur Arbeit gehen und daheim auskurieren sollten.

Verhalten im Krankheitsfall und Quarantäneregelung

Eine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen besteht nicht mehr.

Mit einem positiven Test dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) jedoch nach wie vor für fünf volle Tage nicht betreten werden. Für Beschäftigte dieser Einrichtungen gilt außerdem weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Positiv auf Corona Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Bei akuten Krankheitssymptomen sollten Erkrankte außerdem zu Hause bleiben und sich auskurieren.

Info-Hotline der Landesregierung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung geschaltet. Zu erreichen ist diese montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0211 9119-1001.