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25.08.2020

Barrierefreie Kommunalwahl für Menschen mit Sehverlust

Laut Gesetz sollen am 13.09.2020 zum ersten Mal blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Möglichkeiten für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in die Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Kostenloses Wahlhilfepaket und akustische Stimmzettel telefonisch anfordern

Welche Kandidatin bzw. welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu wurden auch für Erkrath pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) telefonisch unter 0231 550 330 337 36 bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Erforderlich hierfür ist die Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die individuelle Wahlbezirksnummer beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein zu erfahren, entweder telefonisch unter 02159 9655-0 oder per Mail an info@bsv-nordrhein.de. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen.