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31.08.2020

Klage gegen CO-Pipeline abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport vom gasförmigen Kohlenmonoxid (CO)  abgewiesen und damit einer Inbetriebnahme der insgesamt 67 Kilometer langen Verbindungsleitung zwischen den Chemiewerken in Dormagen und Krefeld zugestimmt. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zulässig. Die Klägerinnen und Kläger haben nun die Möglichkeit, eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Bürgermeister Christoph Schultz, der beim Betrieb der CO-Pipeline, die quer durch das Erkrather Stadtgebiert führt, massive Sicherheitsbedenken in Bezug auf den Korrosionsschutz, wie auch den Schutz vor Unfällen und Beschädigungen sieht, zeigt sich betroffen von dieser Entscheidung: „Das Urteil ist für Erkrath eine herbe Enttäuschung. Wir haben erwartet, dass sich das Oberverwaltungsgericht mit unseren fundierten Argumenten auseinandersetzt. Das ist nicht passiert, und deshalb setze ich darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht nun die erheblichen Verfahrensfehler korrigiert und das Ende der CO-Pipeline besiegelt.“ Von den Kritikern der Pipeline wird auch die unzureichende Prüfung nach Alternativen für die Trassenführung bemängelt.

Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Erkrath, sieht hier noch nicht das letzte Wort gesprochen: „Gemeinsam mit der Stadt, den Parteien und den Fraktionen werden wir uns weiter gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline einsetzen.“ Die IG Erkrath begleitet von Beginn an die Veranstaltungen und Aktionen zur CO-Pipeline und ist ein wichtiger Teil der Widerstandsbewegung gegen das umstrittene Vorhaben des Chemiekonzerns. Es ist zu erwarten, dass der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 03.09.2020 die Unterstützung der Klägerinnen und Kläger bekräftigen wird.